Büroreinigung München · Preise, Pflichten & Organisation

Büroreinigung München: Preise, Pflichten und Turnus im Büroalltag

IBS Betrieb ist Ihre Reinigungsfirma für Büroflächen in München und im Umland – mit festem Team je Objekt, schriftlichem Leistungsverzeichnis und Reinigung außerhalb Ihrer Bürozeiten. Büroreinigung ist in Deutschland keine Komfortleistung, sondern eine Pflicht des Arbeitgebers. § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung formuliert das knapp und eindeutig: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Was daraus im Alltag folgt – wie oft welcher Raum an die Reihe kommt, wer wann Zutritt zu welchem Büro hat und was passiert, wenn Reinigungskräfte an Akten vorbeikommen –, steht in keinem Angebot. Diese Seite nennt die Preise für Büroreinigung in München, ordnet die Regelwerke und zeigt, woran Sie ein belastbares Leistungsverzeichnis erkennen. Für Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden ist ein professionell gereinigtes Büro der erste Eindruck – für Sie als Arbeitgeber ist es eine Rechtspflicht.

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Gereinigter Büroarbeitsplatz in einem Münchner Großraumbüro

Was wir für Sie in München umsetzen

Büroreinigung München: Preise und was sie treibt

Die meisten Anbieter im Münchner Markt nennen keinen Preis. Wir tun es, weil eine Preisspanne die Angebotsprüfung erst möglich macht. Die folgenden Bänder sind Marktbänder für München 2026, netto, je Quadratmeter und Reinigungsgang, bei einer Frequenz von zwei bis fünf Reinigungen pro Woche und einschließlich Frühreinigung. Sie sind identisch mit den Werten unserer Preisübersicht – wir führen die Preise für Büroreinigung in München an genau einer Stelle, damit sie nicht auseinanderlaufen. Wer Büroreinigung München Preise vergleicht, sollte drei Dinge wissen: Der Quadratmeterpreis ist nicht die teuerste Position, der Sanitäranteil ist es. Ein Standort mit hoher Belegung hat einen täglichen Sanitärturnus, unabhängig davon, wie oft die Bürofläche selbst gereinigt wird. Und ein Angebot ohne Raumbuch lässt sich mit keinem anderen Angebot vergleichen, weil unklar bleibt, worauf sich der Quadratmeterpreis bezieht. Ein verbindliches Angebot erstellen wir gerne nach einer Vor-Ort-Begehung, individuell für Ihr Objekt.

Büroreinigung München: Preise 2026 (netto, je m² und Reinigung, Frequenz 2–5×/Woche, Frühreinigung inklusive)
Leistungsband Preis je m² und Reinigung Typischer Anwendungsfall
Basis 1,80–2,10 € Einfacher Turnus, geringer Sanitäranteil, gute Zugänglichkeit
Standard 2,10–2,50 € Regelmäßige Unterhaltsreinigung mit Sanitär- und Teeküchenanteil
Premium 2,50–2,80 € Hoher Sanitäranteil, enge Zeitfenster, gehobene Anforderungen

Warum eine Reinigungsfirma günstiger sein kann als eine eigene Reinigungskraft

Die Alternative zur externen Reinigungsfirma ist die eigene Reinigungskraft im Anstellungsverhältnis. Der Stundenlohn ist dabei nur ein Teil der Rechnung. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, die Beschaffung und Lagerung von Reinigungsmitteln und Verbrauchsmaterial, Maschinen und deren Wartung sowie die Unterweisungspflichten nach Arbeitsschutzrecht. Eine professionelle Reinigungsfirma bringt Personal, Material, Maschinen und Vertretung mit und schuldet ein Ergebnis, keine Arbeitszeit. Für Sie als Kunden heißt das: kalkulierbare Kosten je Quadratmeter statt schwankender Personalkosten – und eine benannte Ansprechperson, wenn etwas nicht stimmt. Wir setzen ausschließlich eigene, angemeldete Reinigungskräfte ein und arbeiten mit festen Teams je Objekt – das ist die Grundlage für eine zuverlässige Leistung über Jahre statt für einen guten ersten Monat.

Quelle: Preisübersicht Reinigung München: alle Preisbänder je Leistungsart

Die Rechtspflicht: Wer muss Büros reinigen lassen – und wie oft

Viele Unternehmen behandeln Büroreinigung als Frage der Repräsentation. Rechtlich ist sie das nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber in § 4 Absatz 2 ausdrücklich dazu, dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Derselbe Absatz verlangt außerdem, dass Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, unverzüglich beseitigt werden. Zwei Dinge folgen daraus, die in der Praxis oft übersehen werden. Erstens: Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, nicht den Dienstleister. Wer reinigen lässt, delegiert die Ausführung, nicht die Verantwortung. Zweitens: Der Maßstab ist nicht sauber genug für Besuch, sondern den hygienischen Erfordernissen entsprechend – und die richten sich nach der tatsächlichen Nutzung des Raums, nicht nach seiner Größe oder Sichtbarkeit. Für die Praxis heißt das: Ein Leistungsverzeichnis, das nur Flächen und Turnus nennt, aber nicht sagt, welche hygienischen Anforderungen es abdeckt, ist unvollständig. Bei einer Begehung durch die Aufsichtsbehörde oder nach einem Vorfall ist das der Punkt, an dem nachgefragt wird.

Reinigungsrelevante Pflichten aus der Arbeitsstättenverordnung
Fundstelle Wortlaut in Kurzform Was das für die Büroreinigung bedeutet
§ 4 Abs. 1 ArbStättV Arbeitsstätte instand halten, festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen Reinigung und Instandhaltung sind getrennt zu betrachten, beide liegen beim Arbeitgeber
§ 4 Abs. 2 ArbStättV Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen Der Reinigungsturnus muss sich an der Nutzung orientieren, nicht am Budget
Anhang 3.6 ArbStättV Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen umgehend beseitigen Lüftungsanlagen sind nicht Teil der Unterhaltsreinigung, sondern gesondert zu beauftragen
Anhang 4.1 ArbStättV Waschräume so bemessen, dass sich Beschäftigte den hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen können Sanitärräume sind der kritische Bereich, nicht die Bürofläche
Anhang 4.2 ArbStättV Pausenräume mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten ausstatten Pausenraum und Teeküche gehören in den täglichen Turnus

Quelle: § 4 Arbeitsstättenverordnung im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Anhang der Arbeitsstättenverordnung im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)

ASR A4.1: Warum Sanitärräume täglich dran sind

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Verordnung. Für Sanitärräume ist ASR A4.1 einschlägig, und sie enthält eine Aussage, die als Planungsgrundlage taugt: Sanitärräume müssen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung gereinigt werden – bei täglicher Nutzung also grundsätzlich täglich. Bei Bedarf ist zusätzlich zu desinfizieren. Das ist die Stelle, an der viele Angebote auseinandergehen. Ein Büro mit 40 Beschäftigten und täglicher Anwesenheit hat einen täglichen Sanitärturnus – auch dann, wenn die Büroflächen selbst nur zwei- oder dreimal pro Woche gereinigt werden. Wer aus Kostengründen den gesamten Turnus auf zweimal wöchentlich reduziert, reduziert nicht nur den Service, sondern unterschreitet in einem Punkt den Stand der Technik. Umgekehrt gilt: Wenn Ihre Belegschaft durch Desk-Sharing und Homeoffice nur noch an drei Tagen pro Woche vor Ort ist, ist der Sanitärturnus an diese Anwesenheit gekoppelt – nicht an die Zahl der Schreibtische. Das ist eine der wenigen echten Einsparmöglichkeiten, die sich ohne Qualitätsverlust begründen lässt.

Wie viele Sanitäranlagen Ihr Büro braucht – und was das für die Reinigung bedeutet

ASR A4.1 enthält in Tabelle 2 Mindestanzahlen für Toiletten, gestaffelt nach Beschäftigtenzahl und danach, wie gleichzeitig die Räume genutzt werden. Für Büros gilt die Spalte mit niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung – anders als etwa bei Bandarbeit, wo alle zur selben Zeit Pause haben. Für Männer sieht die Regel zusätzlich vor, dass mindestens ein Drittel der Anlagen als Toiletten auszuführen ist und der Rest als Urinale; ist rechnerisch nur eine Toilette erforderlich, wird ein zusätzliches Urinal empfohlen. Warum das in einem Text über Reinigung steht: Diese Zahlen bestimmen den Reinigungsaufwand direkter als die Bürofläche. Ein Standort mit 80 Beschäftigten auf 900 Quadratmetern hat sechs Sanitäranlagen im täglichen Turnus. Ein Lager mit derselben Fläche und acht Beschäftigten hat eine. Wer Angebote nur über den Quadratmeterpreis vergleicht, vergleicht an der teuersten Position vorbei.

Mindestanzahl Toilettenanlagen nach ASR A4.1, Tabelle 2, bei niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung (Normalfall im Büro)
Beschäftigte Mindestanzahl Toilettenanlagen Sanitärräume im täglichen Turnus
bis 5 1 1
6 bis 10 1 1
11 bis 25 2 2
26 bis 50 3 3
51 bis 75 5 5
76 bis 100 6 6
je weitere 30 jeweils 1 zusätzlich jeweils 1 zusätzlich

Turnusplanung nach Raumart statt nach Fläche

Ein belastbarer Reinigungsplan unterscheidet Raumarten, weil sich Verschmutzungsart und Hygieneanforderung unterscheiden. Der häufigste Fehler in Ausschreibungen ist ein einheitlicher Turnus für das gesamte Objekt. Er führt dazu, dass Sanitärbereiche unterversorgt und selten genutzte Räume überversorgt werden – bei gleichem Preis. Wir planen das Reinigungsintervall deshalb individuell je Raumart und halten es im Raumbuch fest. Ein zweiter Punkt, der praktisch fast immer zu Streit führt: die Schreibtischoberfläche. Reinigungskräfte dürfen Unterlagen nicht verräumen. Ohne eine klare Regel – etwa eine Clean-Desk-Vereinbarung oder die ausdrückliche Beschränkung auf freie Flächen – entsteht eine Erwartungslücke, die kein Dienstleister schließen kann. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsicher sind, welcher Turnus zu Ihrer Belegung passt.

Empfohlener Reinigungsturnus je Raumart im Büro
Raumart Turnus Zu beachten
Sanitärräume täglich bei täglicher Nutzung Grundlage ASR A4.1, Desinfektion bei Bedarf statt pauschal
Teeküche und Pausenraum täglich bei täglicher Nutzung Kühlschrank und Spüle wegen Lebensmittelkontakt gesondert regeln
Verkehrsflächen, Eingang, Treppenhaus täglich bis mehrmals wöchentlich Witterungsabhängig, die Sauberlaufzone entscheidet über den Rest
Einzelbüro und Großraumbüro 2- bis 3-mal wöchentlich Freie Flächen nur bei aufgeräumtem Schreibtisch, Regelung nötig
Konferenz- und Besprechungsräume nutzungsabhängig An die Belegung koppeln statt an den Wochentag
Glas- und Trennwandflächen innen mehrmals jährlich Gesondert ausschreiben, eigener Turnus
Serverraum und Technikräume gesondert vereinbart Betretungsregeln und Haftung vorab klären

Unser Leistungsumfang für Münchner Büros

Konkret übernehmen wir in Münchner Büroflächen die laufende Unterhaltsreinigung: Arbeitsplatzflächen, Kontaktflächen wie Türklinken, Lichtschalter und Aufzugstaster, Teeküchen, Sanitärbereiche, Böden, Abfallentsorgung und das Nachfüllen von Verbrauchsmaterial. In Sanitär- und Sozialräumen arbeiten wir mit nach Farbcode getrennten Mikrofasertüchern, damit keine Verschleppung zwischen Sanitär- und Küchenbereich entsteht. Innenglas und Trennwände in Konferenzräumen, Glastüren und Telefonboxen reinigen wir streifenfrei mit Abzieher statt Sprühflasche, üblicherweise in eigenem Turnus. Zur Bodenpflege gehören die maschinelle Grundreinigung von Hartböden mit anschließender Einpflege sowie Teppich- und Polsterpflege als planmäßige Periodik. Gereinigt wird außerhalb der Bürozeit – Frühreinigung vor Arbeitsbeginn oder Abendreinigung nach Feierabend, mit vertraglich zugesichertem Zeitfenster. Und die Organisation drumherum: Begehung vor Angebotserstellung, schriftliches Leistungsverzeichnis, festes Team je Objekt mit benannter Ansprechperson, dokumentierte Qualitätskontrolle und ein definierter Weg für Reklamationen. Unsere Reinigungskräfte sind eingewiesen und stets namentlich bekannt – eine zuverlässige Besetzung ist bei Büroflächen zugleich eine Sicherheitsfrage.

  • Unterhaltsreinigung: Arbeitsplatz-, Kontakt- und Bodenflächen, Abfall, Verbrauchsmaterial
  • Sanitär- und Sozialräume mit Farbcode-Trennung der Mikrofasertücher
  • Innenglas, Trennwände und Glastüren streifenfrei im eigenen Turnus
  • Bodenpflege: Grundreinigung Hartboden mit Einpflege, Teppich- und Polsterpflege
  • Frühreinigung oder Abendreinigung mit vertraglich zugesichertem Zeitfenster
  • Festes Team je Objekt, benannte Ansprechperson, dokumentierte Qualitätskontrolle

Datenschutz, Zutritt und Organisation

Reinigungskräfte bewegen sich durch Räume, in denen personenbezogene Daten liegen: Personalakten, Patientenunterlagen, Bewerbungen, Bildschirme mit geöffneten Anwendungen, Namensschilder an Türen. Daraus wird regelmäßig die Frage abgeleitet, ob mit dem Reinigungsunternehmen ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden muss. Die verbreitete Einschätzung in der Datenschutzpraxis lautet: Für die eigentliche Reinigungsleistung in aller Regel nicht. Eine Reinigungsfirma verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag – sie reinigt Räume, in denen sich solche Daten befinden. Die bloße Möglichkeit, ein Namensschild zu lesen, macht aus einem Reinigungsvertrag keine Auftragsverarbeitung. Anders wird es an einer konkreten Stelle: Wenn der Dienstleister zusätzlich beauftragt wird, Papierabfall zu entsorgen oder Behälter für Aktenvernichtung zu leeren, geht es nicht mehr nur um Reinigung. Dann werden Unterlagen mit personenbezogenen Daten bewegt, und eine Regelung per Auftragsverarbeitungsvertrag ist der sichere Weg. Genau dieser Zusatz steht in vielen Leistungsverzeichnissen beiläufig unter Entsorgung – und wird beim Vertragsschluss übersehen. Unabhängig davon gehört in jeden Reinigungsvertrag für Büroflächen eine Verschwiegenheitsverpflichtung des eingesetzten Personals sowie eine Regelung, dass Unterlagen und Bildschirminhalte weder gelesen noch kopiert noch mitgenommen werden dürfen. Hinweis: Diese Einordnung gibt den Stand der Praxisdiskussion wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kanzleien, Arztpraxen und Unternehmen mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten sollte die Bewertung im Einzelfall mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten erfolgen.

Zutritt, Schlüssel und Reinigungszeitfenster

Die organisatorisch heikelste Frage bei Büroreinigung ist nicht, wie gereinigt wird, sondern wann und mit welchem Zutritt. Drei Modelle sind üblich. Reinigung nach Bürozeit ist der Standard. Sie stört den Betrieb nicht, verlangt aber eine belastbare Schlüssel- oder Transponderregelung und – bei Beginn vor 6 Uhr oder Arbeit über 23 Uhr hinaus – die Beachtung der Nachtarbeitsregelungen des Arbeitszeitgesetzes. Für Ihr Unternehmen heißt das vor allem: dokumentierte Schlüsselübergabe, benannte Personen, geregelte Rückgabe bei Personalwechsel. Reinigung vor Bürozeit eignet sich für Standorte, an denen abends noch gearbeitet wird. Der Vorteil ist ein sauberer Zustand zum Arbeitsbeginn; der Nachteil ist das enge Zeitfenster. Tagreinigung – Reinigung während des laufenden Betriebs – hat in den letzten Jahren zugenommen, besonders in Gebäuden mit Zutrittskontrolle und in Coworking-Flächen, in denen eine Schlüsselvergabe nicht gewünscht ist. Sie löst das Zutrittsproblem und macht die Leistung sichtbar, verlangt aber Rücksicht auf Besprechungen und eine Abstimmung der Reihenfolge. In Großraumbüros ist sie erfahrungsgemäß der Punkt, an dem die Akzeptanz der Belegschaft entscheidet. Unabhängig vom Modell gilt: Wer Zutritt zu Ihren Räumen hat, sollte namentlich bekannt und über die Zeit stabil sein. Ein festes Team ist kein Komfortmerkmal, sondern eine Sicherheitsfrage.

Zutrittsmodelle für die Büroreinigung im Vergleich
Modell Zeitfenster Voraussetzung Geeignet für
Frühreinigung vor Arbeitsbeginn Schlüssel oder Transponder, Nachtarbeitsregeln ab 6 Uhr beachten Standorte mit Abendbetrieb
Abendreinigung nach Feierabend Dokumentierte Schlüsselübergabe, benannte Personen Der Standardfall in München
Tagreinigung während des Betriebs Abstimmung mit Besprechungen, Akzeptanz der Belegschaft Gebäude mit Zutrittskontrolle, Coworking

Woran Sie ein belastbares Leistungsverzeichnis erkennen

Prüfen Sie ein Angebot an den folgenden Punkten. Fehlen mehrere davon, ist das Angebot nicht günstiger – es ist unvollständiger. Diese Prüfliste gilt unabhängig davon, für welche Reinigungsfirma Sie sich am Ende entscheiden.

  • Raumbuch mit Flächen je Raumart statt nur einer Gesamtquadratmeterzahl
  • Turnus je Raumart statt pauschal für das Objekt
  • Sanitärturnus ausdrücklich an die tatsächliche Nutzungshäufigkeit gekoppelt
  • Klare Aussage, was mit belegten Schreibtischflächen geschieht
  • Glas- und Sonderleistungen getrennt ausgewiesen, mit eigenem Turnus
  • Verbrauchsmaterial geregelt: wer stellt Seife, Papier, Handtücher
  • Verschwiegenheitsverpflichtung des Personals, schriftlich
  • Papier- und Aktenentsorgung ausdrücklich geregelt, falls beauftragt mit Datenschutzvereinbarung
  • Zutrittsregelung mit dokumentierter Schlüsselübergabe
  • Benannte Ansprechperson und definierter Weg für Reklamationen
  • Qualitätsprüfung mit vereinbartem Maßstab statt subjektiver Bewertung
  • Regelung für Sonderfälle: Umzug, Bauarbeiten, Krankheitswelle, saisonale Spitzen

Büroreinigung in München: Standorte, Stadtteile und Abgrenzung

München ist als Bürostandort ungleich verteilt, und das wirkt sich auf die Reinigungsorganisation aus. Bürolagen wie die Maxvorstadt, Schwabing und Bogenhausen bestehen überwiegend aus kleineren und mittleren Einheiten, oft in Altbauten mit Treppenhäusern und Aufzügen, die zur Reinigungsfläche gehören. Am Stadtrand und in den Landkreisen dominieren größere, zusammenhängende Flächen mit eigenen Sanitärkernen und Parkflächen. Für die Planung heißt das: Anfahrt, Zugang und Gebäudestruktur bestimmen den Aufwand mit – nicht nur die Bürofläche selbst. Wir arbeiten in München und im Umland mit festen Teams je Objekt. Eigene Seiten bestehen für die Stadtteile Schwabing, Bogenhausen, Maxvorstadt und Pasing sowie für die Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising, Dachau und Ebersberg – die Links dazu finden Sie unten im Abschnitt mit den verwandten Seiten.

Abgrenzung zu benachbarten Leistungen

Büroreinigung ist der laufende Turnus. Davon zu unterscheiden sind drei Leistungen, die eigenständig geplant und beauftragt werden: Die Grundreinigung ist die periodische Tiefenreinigung, etwa die Grundreinigung von Hartböden mit anschließender Einpflege. Sie läuft nicht im Wochenturnus, sondern in längeren Abständen und ist der übliche Anlass bei Mieterwechsel oder Erstbezug. Die Glasreinigung umfasst Fenster, Trennwände und Fassadenflächen und braucht je nach Höhe eigene Zugangstechnik. Und die Sonderreinigung deckt Anlässe ab: nach Umbau oder Umzug, nach Wasserschaden, vor einer Objektübergabe. Wenn Ihr Büro Teil eines größeren Objekts ist oder Sie mehrere Standorte betreuen lassen, ist der übergeordnete Rahmen das Facility Management – dort werden Reinigung, Technik und Betreiberpflichten zusammengeführt. Für Praxen und Kanzleien gelten zusätzliche Anforderungen an Hygiene und Diskretion, die wir auf eigenen Seiten beschreiben.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Was kostet Büroreinigung in München?

Die Preise für Büroreinigung in München liegen 2026 netto zwischen 1,80 und 2,80 Euro je Quadratmeter und Reinigungsgang, bei einer Frequenz von zwei bis fünf Reinigungen pro Woche und einschließlich Frühreinigung: Basis 1,80 bis 2,10 Euro, Standard 2,10 bis 2,50 Euro, Premium 2,50 bis 2,80 Euro. Der Preis hängt an Raumart, Turnus, Sanitäranteil und Zugangszeit. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einer Vor-Ort-Begehung.

Wovon hängen die Büroreinigung München Preise im Einzelfall ab?

Von vier Größen: dem Anteil an Sanitär- und Sozialräumen, die täglich gereinigt werden müssen, dem Turnus je Raumart, der Zugangszeit und damit der Frage, ob früh, abends oder tagsüber gereinigt wird, und der Gebäudestruktur mit Anfahrt, Aufzügen und Treppenhäusern. Die Bürofläche allein ist der schlechteste Vergleichsmaßstab.

Ist mein Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Büros reinigen zu lassen?

§ 4 Abs. 2 ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden; Verunreinigungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Ob intern oder extern gereinigt wird, ist offen – die Pflicht bleibt beim Arbeitgeber.

Wie oft müssen Sanitärräume im Büro gereinigt werden?

Nach ASR A4.1 richtet sich die Reinigung nach der Nutzungshäufigkeit; bei täglicher Nutzung also grundsätzlich täglich. Desinfiziert wird bei Bedarf, nicht routinemäßig.

Wie viele Toiletten braucht ein Büro mit 40 Beschäftigten?

Nach Tabelle 2 der ASR A4.1 sind bei niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung – dem Normalfall im Büro – für 26 bis 50 Beschäftigte drei Toilettenanlagen vorgesehen. Für Männer ist mindestens ein Drittel als Toilette auszuführen, der Rest als Urinal.

Lohnt sich eine Reinigungsfirma gegenüber einer eigenen Reinigungskraft?

Das hängt an der Größe. Neben dem Stundenlohn fallen bei eigener Anstellung Lohnnebenkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Material, Maschinen und Unterweisungspflichten an. Eine professionelle Reinigungsfirma bringt all das mit und schuldet ein Ergebnis statt Arbeitszeit. Ab etwa der Größe, ab der eine Vertretung organisiert werden muss, ist die externe Lösung in der Regel kalkulierbarer.

Brauche ich mit der Reinigungsfirma einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO?

Für die reine Reinigungsleistung in der Regel nicht, weil dabei keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden. Sobald der Dienstleister zusätzlich Papierabfall oder Behälter zur Aktenvernichtung entsorgt, ist eine vertragliche Regelung der sichere Weg. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Personals gehört in jedem Fall in den Vertrag.

Werden Schreibtische mit Unterlagen gereinigt?

Reinigungskräfte verräumen keine Unterlagen. Gereinigt werden freie Flächen. Wer vollflächig gereinigte Tische möchte, braucht eine Clean-Desk-Regelung im Unternehmen – das ist eine organisatorische, keine reinigungstechnische Frage.

Wird während oder nach den Bürozeiten gereinigt?

Beides ist möglich. Reinigung nach Bürozeit stört den Betrieb nicht, verlangt aber eine Schlüsselregelung. Tagreinigung vermeidet die Schlüsselvergabe und macht die Leistung sichtbar, muss aber mit Besprechungen abgestimmt werden.

Wie wirkt sich Homeoffice auf den Reinigungsbedarf aus?

Der Bedarf folgt der Anwesenheit, nicht der Zahl der Arbeitsplätze. Sinkt die Belegung auf drei Tage pro Woche, lässt sich der Turnus für Arbeitsplatzflächen individuell daran koppeln. Sanitär- und Küchenbereiche bleiben an den Tagen mit Anwesenheit im vollen Turnus.

Kommt immer dasselbe Reinigungsteam?

Ja, wir arbeiten mit festen Teams je Objekt. Bei Büroflächen ist das nicht nur eine Frage der Qualität, sondern auch des Zutritts: Wer Schlüssel oder Transponder hat, sollte namentlich bekannt und über die Zeit stabil sein.

Gehört die Glasreinigung zur Büroreinigung dazu?

Nein, sie wird gesondert ausgeschrieben und hat einen eigenen Turnus, weil je nach Höhe und Erreichbarkeit eigene Zugangstechnik nötig ist.