Was wir für Sie in München umsetzen
Glasreinigung München: was Fensterreinigung pro Quadratmeter kostet
Die häufigste Frage vor der Beauftragung ist der Quadratmeterpreis – und sie lässt sich nur getrennt nach Zugangstechnik beantworten. Abgerechnet wird nicht die Fensterfläche im Sinne der Rohbaumaße, sondern die tatsächliche Glasfläche, und zwar je gereinigter Seite. Ein Fenster, das innen und außen gereinigt wird, zählt also doppelt. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst klären, ob der genannte Preis pro Quadratmeter Glasfläche oder pro Fensterelement gilt und ob Innen- und Außenreinigung enthalten sind. Die folgenden Bänder sind Münchner Marktwerte für 2026, netto, aus unserem Preisindex. Sie ersetzen kein Angebot: Der Preis pro Quadratmeter sinkt mit der Fläche und steigt mit dem Aufwand für den Zugang. Zwei Kostenpositionen werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens die Miete der Hubarbeitsbühne, die bei Fassadenarbeiten häufig den größeren Teil der Tagesrechnung ausmacht als die Reinigungsleistung selbst. Zweitens die Anfahrt und Aufstellung: Ein Hubsteiger, der in einer Münchner Innenstadtlage eine Halteverbotszone braucht, verursacht Kosten, die mit der Glasfläche nichts zu tun haben. Beides gehört vor der Beauftragung geklärt, nicht in die Schlussrechnung.
Preisbänder Glas- und Fensterreinigung München 2026 (netto, je m² Glasfläche und Reinigungsgang)
| Leistung |
Preisband |
Einheit |
Hinweis |
| Glasreinigung innen / Fenster |
1,20–2,40 € |
je m² Glasfläche |
Standardleistung, je gereinigter Seite |
| Glasfassade mit Hubsteiger |
3,50–6,50 € |
je m² Glasfläche |
zzgl. Hubsteigermiete 380–850 €/Tag |
| Rahmen, Falze, Dichtungen |
nach Aufwand |
je Element |
nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Jalousien, Raffstore, Insektenschutz |
nach Aufwand |
je Element |
eigene Position, eigenes Verfahren |
Leistungsumfang: was zur Fensterreinigung gehört und was nicht
Ein großer Teil der Streitfälle nach der ersten Reinigung entsteht nicht an der Qualität, sondern an der Leistungsabgrenzung. Der Begriff „Fensterreinigung“ wird umgangssprachlich für alles verwendet, was mit Glas zu tun hat – vom Schaufenster über die Leuchtreklame bis zur Markise. Im Leistungsverzeichnis muss er enger gefasst sein. Die folgende Übersicht ist die Abgrenzung, die wir jedem Angebot zugrunde legen; sie gehört in jedes Leistungsverzeichnis, unabhängig davon, wer den Auftrag am Ende ausführt.
Leistungsabgrenzung Glas- und Fensterreinigung
| Gegenstand |
Teil der Glasreinigung? |
Was zu beachten ist |
| Glasfläche innen und außen |
ja |
beidseitig, getrennt kalkulierbar; Innenreinigung ist oft häufiger nötig als Außenreinigung |
| Glastüren, Windfang, Innenverglasung |
ja |
hohe Anschmutzung durch Handkontakt, kurze Intervalle |
| Glastrennwände im Büro |
ja |
häufig Teil der laufenden Unterhaltsreinigung |
| Schaufenster und Leuchtreklame |
ja |
Schaufenster meist wöchentlich; Leuchtreklame gesondert benennen |
| Rahmen, Falze, Dichtungen, Beschläge |
nur bei Vereinbarung |
erhöht den Zeitbedarf spürbar, unbedingt einzeln benennen |
| Fensterbänke innen und außen |
nur bei Vereinbarung |
häufigster stiller Zusatzwunsch beim Ersttermin |
| Jalousien, Raffstore, Markisen, Insektenschutzgitter |
nein |
eigene Position, eigenes Verfahren |
| Putz-, Klinker- oder WDVS-Fassade |
nein |
siehe Fassadenreinigung München |
| Erstreinigung nach Bauarbeiten |
nein |
siehe Bauendreinigung München – anderes Verfahren, anderes Risiko |
| Glasdächer, Wintergärten, Lichtkuppeln |
ja, mit gesonderter Zugangsplanung |
Standfläche und Durchsturzsicherung vorab klären |
Sicherheit: Betreiberpflichten und Zugangstechnik
Der zweite Preisunterschied zwischen zwei Angeboten liegt fast nie in der Reinigungsleistung, sondern in der Frage, von wo aus gearbeitet wird. Diese Frage ist rechtlich vorgeprägt – und zwar nicht zulasten des Dienstleisters, sondern zulasten des Gebäudes.
Sicheres Reinigen ist eine Pflicht des Betreibers – nicht des Dienstleisters
Die Arbeitsstättenverordnung stellt in Anhang Nummer 1.6 Absatz 2 eine Anforderung an das Gebäude, nicht an die Reinigungskraft. Der Wortlaut: „Fenster und Oberlichter müssen so ausgewählt oder ausgerüstet und eingebaut sein, dass sie ohne Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können.“ Adressat ist der Arbeitgeber beziehungsweise der Betreiber der Arbeitsstätte – also der Eigentümer, die Hausverwaltung oder das Unternehmen, das die Fläche nutzt. Konkretisiert wird diese Anforderung durch die Arbeitsstättenregel ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ (Ausgabe Januar 2012, GMBl 2012 S. 5, zuletzt geändert im März 2022, GMBl 2022 S. 244). Ihr Abschnitt 5 verlangt, dass Reinigung und Instandhaltung von einer sicheren Standfläche mit ausreichendem Bewegungsfreiraum aus möglich sein müssen. Diese Standfläche kann dauerhaft eingerichtet sein – als Reinigungsbalkon, Befahranlage oder Standrost mit Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – oder vorübergehend hergestellt werden, etwa durch Hubarbeitsbühne oder Gerüst, sofern die baulichen Voraussetzungen und geeignete Aufstellflächen vorhanden sind. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist dabei ausdrücklich nachrangig: Es gilt die Rangfolge der ASR A2.1, technische Absturzsicherung vor persönlicher Ausrüstung. Praktisch heißt das: Wenn ein Angebot zur Fensterreinigung deutlich unter den anderen liegt, lohnt die Rückfrage, von welcher Standfläche aus gearbeitet werden soll. Ist keine vorhanden und lässt sich auch keine herstellen, ist das keine Frage an den Reinigungsdienst – es ist eine Frage an das Gebäude, und sie war schon vor der Ausschreibung zu klären. Für die Auswahl und den Einsatz des Arbeitsmittels – Leiter, Fahrgerüst oder Hubarbeitsbühne – schreibt die Betriebssicherheitsverordnung in § 3 eine Gefährdungsbeurteilung vor, die vor der erstmaligen Verwendung vorliegen muss. Eine Nebenpflicht, die dabei regelmäßig übersehen wird: Kraftbetätigte Fenster und Oberlichter – etwa motorisierte Oberlichtbänder oder RWA-Klappen – sind nach ASR A1.6 Abschnitt 5 vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend zu prüfen. Die Regel nennt als wiederkehrenden Turnus mindestens einmal jährlich, einschließlich der Fangvorrichtungen, durch eine sachkundige Person und mit dokumentiertem Ergebnis. Solche Termine koordinieren wir auf Wunsch im Rahmen des Facility Managements mit.
Quelle: Anhang zur Arbeitsstättenverordnung, Nummer 1.6 (gesetze-im-internet.de) · § 3 Betriebssicherheitsverordnung – Gefährdungsbeurteilung (gesetze-im-internet.de)
Ab welcher Höhe die Leiter ausscheidet
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 (bekannt gemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt am 21. Dezember 2018) regelt in Abschnitt 4.2.4, wann eine Leiter überhaupt noch ein hochgelegener Arbeitsplatz sein darf. Die Grenzen sind eindeutig – und sie erklären, warum professionelle Glasreinigung ab dem ersten Obergeschoss anders aussieht als das Fensterputzen im Privathaushalt. Hinzu kommt eine Anforderung, die unabhängig von der Höhe gilt: Wer von einer Leiter aus arbeitet, muss mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Sprossenleitern scheiden als Arbeitsplatz damit weitgehend aus. Die Zwei-Stunden-Grenze ist der Punkt, an dem viele Kalkulationen kippen. Eine Bürofront mit mehreren hundert Quadratmetern Glas im ersten und zweiten Obergeschoss ist in zwei Stunden nicht zu schaffen. Wer sie trotzdem „von der Leiter“ anbietet, plant entweder mehr Personal ein – oder plant an der Regel vorbei. Genau deshalb ist die Frage nach der Zugangstechnik im Angebot kein Detail, sondern der eigentliche Preisunterschied. Für die Außenfensterreinigung mehrstöckiger Gebäude, wie sie das Münchner Stadtbild prägen, ist die Hubarbeitsbühne oder eine fest eingebaute Befahranlage deshalb der Regelfall und nicht die Ausnahme.
Zulässige Zugangstechnik nach Standhöhe (TRBS 2121 Teil 2, Abschnitt 4.2.4)
| Standhöhe |
Leiter als Arbeitsplatz |
Geeignete Technik |
| bis 2 m |
zulässig |
Stufen- oder Plattformleiter, Abzieher und Einwascher |
| über 2 m bis 5 m |
nur zeitweilig, höchstens 2 Stunden je Arbeitsschicht |
Teleskopstange mit entmineralisiertem Wasser, Fahrgerüst |
| über 5 m |
kein Arbeitsplatz mehr, allenfalls Zugang bei sehr seltener Nutzung |
Hubarbeitsbühne, Gerüst, Befahranlage; persönliche Absturzausrüstung nur nachrangig |
Technik: warum mit entmineralisiertem Wasser gearbeitet wird
Leitungswasser enthält gelöste Mineralsalze. Trocknet es auf der Scheibe, bleiben diese Salze als Schleier zurück – deshalb muss konventionell eingewaschenes Glas abgezogen und die Kante nachgewischt werden. Entmineralisiertes Wasser, in der Branche auch demineralisiertes Wasser oder Reinstwasser genannt und erzeugt per Umkehrosmose oder Ionenaustauscher, enthält diese gelösten Stoffe praktisch nicht und trocknet streifenfrei und rückstandsfrei ab. Eine Osmoseanlage ist deshalb bei professionellen Fensterreinigern heute Standardausrüstung und keine Besonderheit. Das ist mehr als eine Bequemlichkeit: Weil kein Nachwischen nötig ist, muss niemand die Scheibe mit der Hand erreichen. Die Reinigung kann über eine Teleskopstange vom Boden aus erfolgen – und damit fällt die Absturzgefährdung weg, statt sie mit persönlicher Schutzausrüstung abzusichern. Das ist exakt die Rangfolge, die ASR A2.1 verlangt: Gefährdung vermeiden ist besser als Gefährdung sichern. Ein Nebeneffekt, der in Angeboten selten auftaucht: Weil keine Tenside auf der Scheibe zurückbleiben, verzögert sich die Wiederanschmutzung – das Reinigungsintervall lässt sich damit in vielen Objekten strecken. Wo die Stange nicht mehr reicht oder die Aufstellfläche fehlt, bleibt die Hubarbeitsbühne das Mittel der Wahl.
Wie oft Fenster gereinigt werden sollten
Ein festes Intervall schreibt keine Vorschrift vor – es ergibt sich aus Nutzung, Lage und Anspruch an das Erscheinungsbild. Drei Münchner Besonderheiten verschieben die Werte nach oben: die Feinstaub- und Rußbelastung an den innerstädtischen Hauptachsen, die Bautätigkeit im Umfeld vieler Bürostandorte und die Pollenbelastung im Frühjahr, die auf Südfassaden sichtbare Schleier hinterlässt. Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte für die Angebotskalkulation, keine Norm. Ein Punkt gehört zur Ehrlichkeit dazu: Die Außenreinigung an einer verkehrsreichen Lage ist nach vier bis sechs Wochen wieder sichtbar angeschmutzt, und daran ändert auch die beste Reinigung nichts. Wer ein durchgehend makelloses Erscheinungsbild erwartet, braucht ein kurzes Intervall – nicht eine andere Reinigungsmethode.
Übliche Reinigungsintervalle nach Objekttyp (Erfahrungswerte München, keine Norm)
| Objekttyp |
Innenglas |
Außenglas |
Treiber des Intervalls |
| Ladengeschäft, Schaufenster |
wöchentlich |
wöchentlich bis 14-täglich |
Straßenlage, Handkontakt, Erscheinungsbild |
| Bürogebäude, Verwaltung |
monatlich bis vierteljährlich |
vierteljährlich bis halbjährlich |
Glasanteil der Fassade, Nutzerzahl |
| Glastrennwände und Glastüren im Büro |
wöchentlich bis monatlich |
entfällt |
Handkontakt an Griffzonen |
| Hotel, Gastronomie |
monatlich |
vierteljährlich |
Gastsicht, Außengastronomie |
| Praxis, Kanzlei |
monatlich |
halbjährlich |
Empfangsbereich, Wartezone |
| Produktions- und Logistikhalle |
halbjährlich |
jährlich |
Oberlichter, Tageslichteintrag |
Was Glasoberflächen dauerhaft beschädigt
Zement- und Mörtelrückstände. Alkalische Rückstände aus Bauarbeiten greifen die Glasoberfläche an, wenn sie längere Zeit auf der Scheibe verbleiben. Deshalb ist die Glasreinigung nach Bauarbeiten eine eigene Leistung mit eigenem Zeitfenster und keine Unterposition der laufenden Unterhaltsreinigung. Beschichtete Gläser. Sonnenschutz-, Wärmeschutz- und selbstreinigende Beschichtungen haben Reinigungshinweise des Herstellers. Scheuernde Mittel und der Klingeneinsatz können solche Schichten zerstören – irreversibel und über die gesamte Scheibe sichtbar. Vor der ersten Reinigung eines für uns neuen Objekts klären wir deshalb, welche Verglasung verbaut ist. Trockener Klingeneinsatz. Sobald ein Partikel zwischen Klinge und Glas gerät, entsteht ein Kratzer über die gesamte Zugbewegung. Wir arbeiten deshalb grundsätzlich nass und setzen die Klinge nur punktuell auf gesicherten Flächen ein.
- Zement- und Mörtelrückstände nach Bauarbeiten – eigene Leistung, eigenes Zeitfenster
- Beschichtete Gläser – Herstellerhinweise vor der ersten Reinigung klären
- Trockener Klingeneinsatz – Kratzer über die gesamte Zugbewegung
- Scheuernde Reinigungsmittel – zerstören Sonnen- und Wärmeschutzschichten irreversibel
München: Objekttypen und Einsatzgebiet
Wir betreuen Glasflächen in Bürogebäuden, Kanzleien und Praxen, an Ladengeschäften und Schaufenstern, in Hotels sowie an Produktions- und Logistikhallen – im Stadtgebiet unter anderem in Werksviertel, Schwabing, Bogenhausen, Maxvorstadt und Pasing, im Umland in den Landkreisen Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg. Auftraggeber sind überwiegend Hausverwaltungen, Eigentümer und Facility-Verantwortliche, seltener einzelne Mieter – was auch die Frage der Umlagefähigkeit erklärt, die wir unten in den häufigen Fragen behandeln. Glasreinigung und Fensterreinigung sind bei uns in der Regel kein Einzelgewerk, sondern Teil eines Reinigungsvertrags – eine Übersicht aller Leistungen finden Sie auf der Seite Gebäudereinigung München, die laufende Reinigung von Büroflächen unter Büroreinigung München. Kosten, Technik und eine Musterkalkulation für die Fassade behandeln wir vertieft im Beitrag Glasreinigung Fassade München 2026.
Häufige Fragen
Was kostet Glasreinigung in München pro Quadratmeter?
Für die Glasreinigung innen und an ebenerdig erreichbaren Fenstern liegt das Münchner Marktband 2026 bei 1,20 bis 2,40 Euro netto je Quadratmeter Glasfläche und gereinigter Seite. Für Glasfassaden, die eine Hubarbeitsbühne erfordern, liegt es bei 3,50 bis 6,50 Euro netto je Quadratmeter, zuzüglich Hubsteigermiete von 380 bis 850 Euro pro Tag. Der Quadratmeterpreis sinkt mit der Fläche und steigt mit dem Aufwand für den Zugang. Ein verbindliches Angebot setzt eine Vor-Ort-Begehung voraus.
Wie oft sollte eine Fensterreinigung durchgeführt werden?
Eine feste Vorschrift gibt es nicht. Als Erfahrungswerte für München gelten: Schaufenster und Ladengeschäfte wöchentlich bis 14-täglich, Bürogebäude innen monatlich bis vierteljährlich und außen vierteljährlich bis halbjährlich, Glastrennwände und Glastüren wegen des Handkontakts wöchentlich bis monatlich, Hallen mit Oberlichtern halbjährlich bis jährlich. Verkehrsreiche Lagen, Bautätigkeit im Umfeld und die Pollenbelastung im Frühjahr verkürzen das Intervall.
Ist Fensterreinigung dasselbe wie Glasreinigung?
In der Praxis ja – beide Begriffe bezeichnen dasselbe Gewerk. „Fensterreinigung“ ist der umgangssprachliche Begriff und meint meist das klassische Fenster; „Glasreinigung“ ist der Fachbegriff des Gebäudereinigerhandwerks und umfasst zusätzlich Glasfassaden, Glastüren, Innenverglasung, Glastrennwände, Glasdächer und Wintergärten. Für die Kalkulation ist nicht der Begriff entscheidend, sondern die Leistungsabgrenzung: welche Bauteile, welche Seiten und welche Zugangstechnik.
Kann die Glasreinigung als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden?
§ 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Gebäudereinigung als umlagefähige Betriebskosten und zählt dazu die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile auf – Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs. Fenster werden im Verordnungstext nicht ausdrücklich genannt. Ob und in welchem Umfang die Reinigung der Verglasung dieser Gemeinschaftsflächen umlagefähig ist, hängt daher vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab; bei Gewerbemietverträgen wird es regelmäßig ausdrücklich geregelt. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel ist der Mietvertrag maßgeblich.
Wer ist dafür verantwortlich, dass Fenster sicher gereinigt werden können?
Der Betreiber der Arbeitsstätte. Anhang Nummer 1.6 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Fenster und Oberlichter so ausgewählt, ausgerüstet und eingebaut sind, dass sie ohne Gefährdung gereinigt werden können. Die ASR A1.6 konkretisiert das: Es muss eine sichere Standfläche mit ausreichendem Bewegungsfreiraum geben, dauerhaft eingerichtet oder vorübergehend hergestellt. Der Reinigungsdienstleister kann eine fehlende Standfläche nicht ersetzen.
Ab welcher Höhe darf nicht mehr von der Leiter gereinigt werden?
Nach TRBS 2121 Teil 2 Abschnitt 4.2.4 ist die Leiter bis 2 m Standhöhe als Arbeitsplatz zulässig, zwischen 2 m und 5 m nur für zeitweilige Arbeiten von höchstens zwei Stunden je Arbeitsschicht. Über 5 m Standhöhe ist die Leiter kein Arbeitsplatz mehr und allenfalls noch Zugang bei sehr seltener Nutzung. Darüber sind Hubarbeitsbühne, Gerüst oder eine fest eingebaute Befahranlage erforderlich. Die Auswahl des Arbeitsmittels setzt nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung eine Gefährdungsbeurteilung voraus.
Warum wird bei der Glasreinigung mit entmineralisiertem Wasser gearbeitet?
Weil es keine gelösten Mineralsalze enthält und deshalb streifenfrei und rückstandsfrei abtrocknet. Nachwischen entfällt, die Scheibe muss nicht mit der Hand erreicht werden, und die Reinigung kann über eine Teleskopstange vom Boden aus erfolgen. Damit entfällt die Absturzgefährdung, statt sie mit persönlicher Schutzausrüstung abzusichern – das entspricht der Rangfolge der ASR A2.1. Erzeugt wird das Wasser per Umkehrosmose oder Ionenaustauscher; die Osmoseanlage ist bei professionellen Fensterreinigern Standardausrüstung.
Gehören Rahmen und Falze zur Glasreinigung?
Nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Die Standardleistung ist die Glasfläche innen und außen. Rahmen, Falze, Dichtungen und Beschläge erhöhen den Zeitbedarf spürbar und sollten im Leistungsverzeichnis einzeln benannt werden – das vermeidet den häufigsten Streitpunkt nach der ersten Reinigung. Dasselbe gilt für Fensterbänke innen und außen.
Müssen kraftbetätigte Fenster und Oberlichter geprüft werden?
Ja. Die ASR A1.6 sieht in Abschnitt 5 eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend vor – als Turnus nennt die Regel mindestens einmal jährlich, einschließlich der Fangvorrichtungen. Prüfen darf nur, wer die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen kann; das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Ist Glasreinigung dasselbe wie Fassadenreinigung?
Nein. Glasreinigung betrifft die Verglasung, Fassadenreinigung die geschlossene Gebäudehülle aus Putz, Klinker, Metall oder WDVS – mit anderen Verfahren und anderen Randbedingungen. Bei Glas-Metall-Fassaden greifen beide Leistungen ineinander und werden gemeinsam geplant.