Grundreinigung · Gewerbe & Betrieb München

Grundreinigung München – Intensivreinigung, Preise und Rutschhemmung

Die Grundreinigung – fachlich auch Intensivreinigung genannt – ist die einzige Reinigungsart, die eine Eigenschaft des Bodens selbst verändert. Die Unterhaltsreinigung nimmt Verschmutzungen ab. Die Grundreinigung nimmt die Pflegeschicht ab und baut sie neu auf – und damit greift sie in etwas ein, das das Arbeitsstättenrecht ausdrücklich schützt: Fußböden müssen nach Anhang Nr. 1.5 Abs. 2 ArbStättV trittsicher und rutschhemmend sein. Diese Seite beschreibt den fachlichen Ablauf, die Verfahren je Bodenart, das Preisband für München 2026 und den Arbeitsschritt, an dem eine professionelle Tiefenreinigung in der Praxis am häufigsten scheitert.

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Maschinelle Grundreinigung eines Hartbodens mit Einscheibenmaschine in einem Münchner Gewerbeobjekt

Was wir für Sie in München umsetzen

Unterhaltsreinigung, Zwischenreinigung, Grundreinigung – drei Eingriffstiefen

Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Eingriffstiefen. Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Leistung: Sie entfernt losen und haftenden Schmutz von der Oberfläche, lässt die Pflegeschicht aber unangetastet. Die Zwischenreinigung frischt eine vorhandene Beschichtung auf, indem sie oberflächliche Verschleißspuren abträgt und teilweise neu aufpoliert – sie verlängert die Standzeit, ersetzt die Grundreinigung aber nicht. Die Grundreinigung, in Fachkreisen auch als Intensivreinigung oder Tiefenreinigung bezeichnet, entfernt die vorhandene Pflege- oder Beschichtungsschicht vollständig bis auf den Belag und baut sie anschließend neu auf. Nur bei der Grundreinigung wird der Boden also für kurze Zeit ohne Schutzschicht offengelegt. Das ist der Grund, warum sie in der Regel außerhalb des Betriebs stattfindet, warum sie eine eigene Position im Vertrag ist und warum sie fachlich am meisten schiefgehen kann. Wer nur wissen möchte, welche Reinigungsart für welchen Boden in Frage kommt, findet die Übersicht auf unserer Seite zur Bodenreinigung München (/bodenreinigung-muenchen); die laufende Leistung beschreibt die Unterhaltsreinigung München (/unterhaltsreinigung-muenchen).

Die drei Reinigungsarten im Vergleich – Eingriffstiefe, Turnus und Wirkung auf die Pflegeschicht
Reinigungsart Was passiert mit der Pflegeschicht Typischer Turnus Betrieb möglich?
Unterhaltsreinigung bleibt unangetastet, nur Schmutzabnahme täglich bis wöchentlich ja, im laufenden Betrieb
Zwischenreinigung wird oberflächlich abgetragen und neu aufpoliert mehrmals zwischen zwei Grundreinigungen ja, meist randzeitlich
Grundreinigung / Intensivreinigung wird vollständig entfernt und neu aufgebaut zustandsabhängig, meist mehrjährig nein, Fläche muss stehen

Der Ablauf in sieben Schritten – und der Schritt, der am häufigsten fehlt

Eine professionelle Grundreinigung folgt einer festen Reihenfolge. Wird sie verkürzt, entsteht kein Zeitgewinn, sondern ein Folgeschaden.

  1. Räumen und Trockenreinigung: Mobiliar aus der Fläche, losen Schmutz aufnehmen. Was jetzt nicht entfernt wird, wird gleich in der Reinigungsflotte verteilt.
  2. Grundreiniger auftragen: Grundreiniger sind stark alkalisch, weil sie die Polymerschicht der alten Beschichtung anlösen müssen. Genau deshalb sind diese Reinigungsmittel für den Belag selbst nicht harmlos.
  3. Einwirkzeit einhalten: Die Schicht wird chemisch gelöst, nicht mechanisch abgerissen. Wer zu früh mit der Maschine anfängt, arbeitet gegen den Boden statt mit der Chemie.
  4. Maschinelle Bearbeitung: Einscheibenmaschine mit dem zur Bodenart passenden Pad, in Fugen und Randzonen von Hand nachgearbeitet.
  5. Aufnehmen und neutralisierendes Klarspülen: Die gelöste Schicht wird nass aufgenommen, danach wird mit klarem Wasser nachgespült, bis keine alkalischen Rückstände mehr auf der Fläche sind.
  6. Vollständige Trocknung: Restfeuchte im Belag und in den Fugen verhindert, dass die neue Beschichtung haftet.
  7. Neuaufbau der Beschichtung: mehrere dünne Schichten statt einer dicken, jede muss vor der nächsten durchtrocknen.

Schritt 5 ist der Engpass: warum das Klarspülen über das Ergebnis entscheidet

Der Schritt, der in der Praxis am häufigsten übersprungen wird, ist Nummer 5. Er kostet Zeit, produziert kein sichtbares Ergebnis und wird deshalb gern verkürzt. Bleiben alkalische Rückstände auf der Fläche, entsteht ein Schmierfilm: Der Boden sieht sauber aus, nimmt aber neuen Schmutz schneller an, die neue Beschichtung haftet schlechter – und die Oberfläche kann sich bei Nässe anders verhalten als vorher. Genau das ist der Punkt, an dem aus einer Reinigungsfrage eine Arbeitsschutzfrage wird. Eine Grundreinigung, die den Klarspülgang auslässt, erzeugt kurzfristig Glanz und mittelfristig einen Grauschleier, der sich mit Unterhaltsreinigung nicht mehr aufhellen lässt. Die dauerhafte Sauberkeit einer Fläche entsteht nicht im Glanzgrad unmittelbar nach der Maßnahme, sondern in der Frage, wie schnell sie danach wieder verschmutzt.

Reinigungsverfahren nach Bodenart und Verschmutzung

„Grundreinigung“ ist ein Sammelbegriff für mehrere Verfahren. Welches zum Einsatz kommt, entscheidet der Belag, nicht die Gewohnheit. Die folgende Übersicht zeigt die in der gewerblichen Gebäudereinigung gängigen Verfahren und ihren Anwendungsbereich.

Verfahren der Grundreinigung und ihr Anwendungsbereich
Verfahren Prinzip Typischer Anwendungsbereich
Nassgrundreinigung alkalischer Grundreiniger, Einscheibenmaschine mit Pad, Nassaufnahme der Reinigungsflotte PVC, Vinyl, Linoleum, Kautschuk, beschichtete Hartböden
Scheuersaugverfahren Bürsten oder Pads mit direkter Absaugung in einem Arbeitsgang große zusammenhängende Flächen, Tiefgaragen, Hallen
Sprühextraktion Reinigungslösung wird eingesprüht und mit dem gelösten Schmutz wieder abgesaugt textile Bodenbeläge, Polster
Shampoonieren Trockenschaum wird eingebürstet, nach dem Trocknen abgesaugt textile Beläge mit kurzem Trocknungsfenster
Detachur (Fleckbehandlung) gezielte Vorbehandlung einzelner Flecken vor der Flächenreinigung textile Beläge, punktuelle Verschmutzungen
Trockendampf Dampf statt Chemie, geringer Feuchteeintrag Fugen, Sanitärbereiche, hygienesensible Zonen
Mechanisches Überschleifen Abtrag der obersten Materialschicht Naturstein nach Säureschaden – kein Reinigungs-, sondern ein Sanierungsverfahren

Rutschhemmung: was nach der Grundreinigung gelten muss

Die Anforderung steht im Verordnungstext selbst. Anhang Nr. 1.5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Fußböden „gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend“ sein müssen; Absatz 1 desselben Punktes fordert, dass Oberflächen leicht und sicher zu reinigen sind. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden“ konkretisiert das und formuliert zusätzlich, dass Reinigungs- und Pflegemittel die Eigenschaften des Bodens – ausdrücklich genannt die Rutschhemmung – nicht beeinträchtigen dürfen. Für den Betreiber heißt das: Die Rutschhemmung, die für einen Arbeitsbereich gefordert ist, muss nach der Grundreinigung noch vorhanden sein. Sie ist keine Eigenschaft, die einmal beim Einbau erledigt wird. Eine nachträglich aufgebrachte rutschhemmende Behandlung oder Beschichtung kann durch Verschleiß oder durch Reinigungsrückstände in ihrer Wirkung nachlassen und muss dann erneuert werden. Welche Bewertungsgruppe gilt, ergibt sich aus Anhang 2 der ASR A1.5 (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert Mai 2025); seine Inhalte beruhen auf der DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“. Geprüft wird im Begehungsverfahren auf der schiefen Ebene nach DIN 51130 (Schuhwerk, Ölbenetzung), für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN 51097. Kommen in einem Bereich besonders gleitfördernde Stoffe an, reicht die R-Gruppe allein nicht: Dann ist zusätzlich ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene gefordert, gekennzeichnet mit V und dem Mindestvolumen in cm³/dm².

Bewertungsgruppen nach ASR A1.5, Anhang 2 (Auswahl)
Bereich Bewertungsgruppe Verdrängungsraum
Eingangsbereiche innen, Treppen innen R 9 —
Eingangsbereiche außen R 11 (alternativ R 10) — (bei R 10: V 4)
Toilettenräume R 9 —
Umkleide- und Waschräume R 10 —
Gastronomische Küchen (Gaststätten-, Hotelküchen) R 12 —
Spülräume zu gastronomischen Küchen R 12 V 4
Thekenbereich, Schankbereich R 10 —
Speiseräume, Gasträume R 9 —
Kühlräume für unverpackte Ware R 12 —
Fleischzerlegung R 13 V 8

Quelle: ArbStättV, Anhang Nr. 1.5 – Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Gesetzestext) · ArbStättV § 3 – Gefährdungsbeurteilung (Gesetzestext) · ASR A1.5, Anhang 2 – Anforderungen an die Rutschhemmung (Vorschriftenportal der BGN)

Wichtig zur Einordnung der Bewertungsgruppen

Das sind die in Anhang 2 der ASR A1.5 für typische Bereiche genannten Gruppen. Verbindlich für ein konkretes Objekt ist die Einstufung, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz und aus der vollständigen Tabelle in Anhang 2 der ASR A1.5 ergibt – nicht diese Auswahl. Wir übernehmen keine Gefährdungsbeurteilung; wir richten die Reinigung an der Einstufung aus, die für Ihr Objekt festgelegt ist. Ist sie nicht dokumentiert, benennen wir das im Angebot, statt es stillschweigend zu übergehen.

Bodenarten: was jeweils geht und was nicht

Die meisten Schäden bei einer Grundreinigung entstehen nicht durch zu wenig Aufwand, sondern durch das falsche Reinigungsmittel auf dem falschen Belag. Die folgende Übersicht fasst die Fälle zusammen, die in Münchner Gewerbeobjekten am häufigsten vorkommen.

Bodenarten, Verfahren und Risiken bei der Grundreinigung
Bodenart Verfahren Hauptrisiko
PVC / Vinyl alte Beschichtung ablösen, klarspülen, neu beschichten unkritisch, sofern klargespült wird
Linoleum nur mit Herstellerfreigabe, reduzierte Alkalität, kein stehendes Wasser Versprödung und Verfärbung durch stark alkalische Mittel
Kautschuk meist ohne klassischen Schichtaufbau, Herstellerangabe entscheidet Unverträglichkeit mit Standardprodukten
Naturstein (Jura-Kalkstein, Solnhofener Platten) ausschließlich Mittel ohne freie Säure irreversible Mattierung durch Säureangriff
Feinsteinzeug Entfernen von Zement- und Fettfilmen, kein Pflegefilm nötig Grauschleier bei zu geringer Spülung
Textiler Bodenbelag Sprühextraktion oder Trockenschaum, vorher Detachur Trocknungsfenster wird nicht eingeplant
Versiegeltes Holz / Parkett keine Hartboden-Grundreinigung Quellschäden durch stehendes Wasser

Was eine Grundreinigung München kostet – Preisband 2026

Für Hartböden führen wir ein Preisband, das die Grundreinigung einschließlich des Neuaufbaus der Pflegebeschichtung abdeckt. Es stammt aus unserem Preisindex für München und ist ein Marktband, kein Angebot: Wo eine Fläche innerhalb dieses Bandes liegt, entscheiden Verschmutzungsgrad, Bodenart, Flächenzuschnitt und die Frage, wie viele Schichten neu aufgebaut werden. Textile Beläge und Sonderflächen werden getrennt kalkuliert.

Preisband Grundreinigung Hartboden, München 2026 (netto)
Leistung Preisband Einheit Enthalten
Grundreinigung Hartboden 3,80–6,50 € je m² inkl. Neuaufbau der Pflegebeschichtung
Zum Vergleich: Unterhaltsreinigung Büro 1,80–2,80 € je m² und Reinigung laufende Leistung, ohne Schichteingriff
Zum Vergleich: Bauendreinigung 4,50–8,50 € je m² nach Bau- oder Umbaumaßnahme, mit Abnahmeprotokoll

Rechenbeispiel: 500 m² Bürofläche mit Hartboden

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Es ist eine Modellrechnung aus dem oben genannten Preisband, keine Zusage.

Modellrechnung Grundreinigung, 500 m² Hartboden (netto)
Ansatz Rechnung Summe
Unteres Bandende 500 m² × 3,80 € 1.900 €
Oberes Bandende 500 m² × 6,50 € 3.250 €
Spanne — 1.900–3.250 €

Quelle: Preisindex Reinigung München 2026 – alle Preisbänder im Überblick

Wann eine Grundreinigung wirklich fällig ist

Ein fester Kalenderturnus ist der schlechtere Auslöser als der Zustand des Bodens. Fünf Anzeichen, die in der Praxis zuverlässig sind: Der Pflegefilm ist vergraut oder fleckig und lässt sich durch Unterhaltsreinigung nicht mehr aufhellen. Das Wischwasser bleibt trüb, obwohl frisch angesetzt wurde – dann wird gelöster Altfilm nur umverteilt. Der Glanzgrad ist ungleichmäßig, Laufstraßen zeichnen sich sichtbar ab. Die Beschichtung zeigt an belasteten Stellen bereits offene Fehlstellen bis auf den Belag; hier ist die Grundreinigung überfällig, weil der Belag ungeschützt beansprucht wird. Und schließlich: nach Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten, wenn Feinstaub und Baurückstände in die Fläche eingetragen wurden – das ist allerdings ein eigenes Leistungsbild, siehe Bauendreinigung München (/bauendreinigung-muenchen). Die folgenden Intervalle sind in der gewerblichen Reinigung übliche Richtwerte für die Planung, keine Vorgabe aus einer Norm; welcher Turnus für Ihr Objekt sinnvoll ist, hängt von Nutzung, Frequenz und Schmutzeintrag ab und gehört in die Begehung.

Praxisübliche Planungsintervalle nach Objekttyp (Richtwerte, keine Normvorgabe)
Objekttyp Übliches Intervall Bevorzugtes Zeitfenster
Büro- und Verwaltungsgebäude alle 12–24 Monate Ferienzeiten, Tage zwischen den Jahren
Hotels und Beherbergung jährlich, teils saisonal Belegungstief
Einzelhandel und Filialen ein- bis zweimal jährlich vor Saisonstart
Arzt- und Zahnarztpraxen jährlich Schließtage, lange Wochenenden
Schulen, Kitas, Mensen nach den Ferienphasen bayerische Schulferien
Gastronomie ein- bis zweimal jährlich vor Oktoberfest und Weihnachtsgeschäft

Was in ein belastbares Angebot gehört

Angebote zur Grundreinigung sind schwer vergleichbar, weil sie unterschiedlich viel Leistung enthalten. Diese neun Punkte sollten benannt sein, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Arbeiten zum selben Preis.

  1. Bodenart und, wenn bekannt, Belagshersteller.
  2. Fläche getrennt nach Bereichen und Bodenarten.
  3. Ob die vorhandene Beschichtung vollständig entfernt wird oder nur aufgefrischt.
  4. Wie viele Schichten neu aufgebaut werden.
  5. Ob der neutralisierende Klarspülgang ausdrücklich enthalten ist.
  6. Welche Rutschhemmungsanforderung für den Bereich gilt und wie sie nach der Maßnahme eingehalten wird.
  7. Trocknungs- und Aushärtungszeit und damit das Zeitfenster, in dem die Fläche nicht genutzt werden kann.
  8. Wer Mobiliar räumt und zurückstellt.
  9. Ob Randzonen, Fugen und Sockelleisten enthalten sind.

Grundreinigung München: Zeitfenster und Objekttypen

Die Grundreinigung braucht ein Zeitfenster, in dem die Fläche steht – das ist in der Terminplanung meist die härtere Nebenbedingung als die Arbeit selbst. In München haben sich einige Fenster eingespielt: Gastronomiebetriebe legen die Intensivreinigung von Küche und Gastraum bevorzugt vor die Saisonspitzen, also insbesondere in den Wochen vor dem Oktoberfest und vor dem Weihnachtsgeschäft. Büro- und Verwaltungsgebäude nutzen die Ferienzeiten und die Tage zwischen den Jahren; wo das Objekt an den klassischen Frühjahrsputz gewöhnt ist, liegt der Termin im März oder April. Arzt- und Zahnarztpraxen arbeiten mit Schließtagen und langen Wochenenden. Schulen, Kitas und Mensen liegen fast vollständig in den bayerischen Schulferien. Eine Münchner Besonderheit sind die Hartbodenflächen in Tiefgaragen: Sie gehören in vielen Objekten zur Gesamtfläche, sind stark und ungleichmäßig verschmutzt und lassen sich nur in Abstimmung mit der Stellplatzbelegung reinigen – sie gehören deshalb früh in die Terminplanung und nicht als Restposten ans Ende. Für Küchenbereiche gilt zusätzlich: Wir kommen aus dem Gastronomiebau (/gastronomiebau-muenchen) und aus der Großküchenplanung (/grosskuechenplanung-muenchen) und kennen die Bereiche, in denen die Rutschhemmung eine echte Anforderung ist und nicht eine Formalie. Die Grundreinigung ist bei uns Teil des Leistungsspektrums der Gebäudereinigung München (/gebaeudereinigung-muenchen) und lässt sich mit einem laufenden Unterhaltsvertrag oder mit der Treppenhausreinigung (/treppenhausreinigung-muenchen) kombinieren.

Abgrenzung: Grundreinigung, Sonderreinigung, Bauendreinigung

Die drei Begriffe werden in Ausschreibungen häufig vermischt, meinen aber verschiedene Leistungsbilder mit verschiedenen Abnahmekriterien. Die saubere Einordnung entscheidet darüber, ob ein Angebot überhaupt vergleichbar ist.

Grundreinigung, Sonderreinigung und Bauendreinigung im Vergleich
Leistungsbild Ziel Anlass Typischer Fokus
Grundreinigung / Intensivreinigung Wiederherstellung des Ausgangszustands der Fläche geplant, zustandsabhängig Pflegefilm ablösen, klarspülen, neu beschichten
Sonderreinigung Lösung eines konkreten, außergewöhnlichen Problems punktuell, einmalig Sonderverschmutzung, Spezialflächen
Bauendreinigung Übergabereife nach Bau oder Umbau projektbezogen Bauschmutz, Feinstaub, Zementschleier

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Was kostet eine Grundreinigung in München?

Für Hartböden führen wir ein Preisband von 3,80 bis 6,50 € netto je m², einschließlich des Neuaufbaus der Pflegebeschichtung. Bei 500 m² Bürofläche ergibt das eine Spanne von 1.900 bis 3.250 € netto. Wo eine Fläche innerhalb des Bandes liegt, entscheiden Verschmutzungsgrad, Bodenart, Flächenzuschnitt und die Zahl der neu aufzubauenden Schichten. Textile Beläge und Sonderflächen werden getrennt kalkuliert. Ein verbindliches Angebot entsteht bei uns immer erst nach einer Vor-Ort-Begehung.

Was ist der Unterschied zwischen Grundreinigung und Unterhaltsreinigung?

Die Unterhaltsreinigung entfernt Verschmutzungen von der Oberfläche und lässt die Pflege- oder Beschichtungsschicht unangetastet. Die Grundreinigung entfernt diese Schicht vollständig bis auf den Belag und baut sie anschließend neu auf. Die Grundreinigung ist deshalb eine eigene Leistungsposition, findet in der Regel außerhalb des Betriebs statt und braucht ein Zeitfenster für Trocknung und Aushärtung.

Ist eine Intensivreinigung dasselbe wie eine Grundreinigung?

Ja. Intensivreinigung und Tiefenreinigung sind gebräuchliche Bezeichnungen für dieselbe Leistung: das vollständige Entfernen der vorhandenen Pflege- oder Beschichtungsschicht mit anschließendem Neuaufbau. Bei textilen Belägen meint der Begriff die fasertiefe Reinigung per Sprühextraktion oder Shampoonieren. Entscheidend für ein Angebot ist deshalb nicht die Bezeichnung, sondern die Beschreibung der Arbeitsschritte.

Warum ist das Klarspülen nach der Grundreinigung so wichtig?

Grundreiniger sind stark alkalisch, damit sie die alte Beschichtung anlösen können. Bleiben Rückstände auf der Fläche, entsteht ein Schmierfilm: Der Boden nimmt neuen Schmutz schneller an, die neue Beschichtung haftet schlechter, und die Oberfläche kann sich bei Nässe anders verhalten als vorher. Der neutralisierende Klarspülgang ist der Arbeitsschritt, der am häufigsten verkürzt wird, weil er kein sichtbares Ergebnis erzeugt.

Kann eine Reinigung die Rutschhemmung eines Bodens verändern?

Ja, und genau deshalb ist es geregelt. Anhang Nr. 1.5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Fußböden trittsicher und rutschhemmend sind. Die ASR A1.5 „Fußböden“ konkretisiert das und fordert, dass Reinigungs- und Pflegemittel die Eigenschaften des Bodens – ausdrücklich genannt die Rutschhemmung – nicht beeinträchtigen. Eine nachträglich aufgebrachte rutschhemmende Behandlung kann durch Verschleiß oder durch Reinigungsrückstände nachlassen und muss dann erneuert werden.

Welche Rutschhemmung ist in einer Gastronomieküche gefordert?

Nach Anhang 2 der ASR A1.5 (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert Mai 2025) gilt für gastronomische Küchen wie Gaststätten- und Hotelküchen die Bewertungsgruppe R 12, für die zugehörigen Spülräume R 12 mit einem Verdrängungsraum von mindestens V 4. Kühlräume für unverpackte Ware liegen bei R 12, Thekenbereiche bei R 10, Gasträume bei R 9. Höhere Bewertungsgruppen sind zulässig. Verbindlich ist die Einstufung, die sich für das konkrete Objekt aus der Gefährdungsbeurteilung und der vollständigen Tabelle der ASR ergibt.

Wie lange kann ein Bereich nach der Grundreinigung nicht genutzt werden?

Das hängt vom Produkt und vom Schichtaufbau ab, nicht vom Reinigungsunternehmen. Jede Beschichtungsschicht muss vor der nächsten durchtrocknen, und die vollständige Aushärtung dauert länger als die Trocknung. Die maßgeblichen Zeiten stehen im technischen Merkblatt der eingesetzten Reinigungsmittel und Beschichtungen und gehören deshalb in das Angebot und in die Terminabsprache – nicht in eine pauschale Zusage.

Verträgt Linoleum eine Grundreinigung?

Grundsätzlich ja, aber nicht mit beliebigen Mitteln. Linoleum reagiert empfindlich auf stark alkalische Reiniger und auf stehendes Wasser. Maßgeblich ist die Freigabe des Belagsherstellers für Reiniger und Beschichtung. Dasselbe gilt für Kautschuk. Bei kalkhaltigen Natursteinen wie Jura-Kalkstein oder Solnhofener Platten sind zusätzlich saure Reiniger ausgeschlossen, weil sie die Oberfläche irreversibel stumpf ätzen.

Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?

Der Zustand des Bodens ist der bessere Auslöser als der Kalender. Als Planungsrichtwerte sind in der gewerblichen Reinigung üblich: Büro- und Verwaltungsgebäude alle 12 bis 24 Monate, Hotels jährlich oder saisonal, Einzelhandel ein- bis zweimal jährlich, Schulen und Kitas nach den Ferienphasen. Das sind Erfahrungswerte für die Planung, keine Normvorgabe. Zuverlässiger sind die Anzeichen am Boden selbst: vergrauter Pflegefilm, trübes Wischwasser trotz frischem Ansatz, ungleichmäßiger Glanzgrad und offene Fehlstellen in der Beschichtung.