Kältetechnik München

Kältetechnik München: Kühltechnik für Gastronomie und Gewerbe

IBS Betrieb realisiert Kältetechnik für Gastronomie, Lebensmittelhandel, Lager und Industrie in München. Vom Kühlraum über Tiefkühlzelle, Verflüssigersatz und Eisproduktion bis zur laufenden Wartung – geplant und koordiniert von IBS Betrieb, ausgeführt mit Münchner Kälte-Fachbetrieben.

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Kältetechnik München – Verflüssigersatz für Gewerbekühlraum

Was wir für Sie in München umsetzen

Kältetechnik München aus einer Hand – für Gastronomie und Gewerbe

München zählt zu den dichtesten Gastronomie- und Lebensmittelhandelsmärkten Bayerns – von der Innenstadt-Gastronomie über die wachsende Eisdielen- und Café-Szene bis zu Metzgereien und Bäckereien im Umland hängt der Betrieb an einer lückenlosen Kühlkette. IBS Betrieb koordiniert Kältetechnik-Projekte in München in Zusammenarbeit mit Münchner Meisterbetrieben – von der ersten Planung über Bau und Installation bis zur laufenden Wartung. Ein fester Ansprechpartner begleitet das Projekt, unabhängig davon, ob es um einen einzelnen Kühlraum, eine komplette Gewerbeküche oder einen Wartungsvertrag für mehrere Standorte geht.

Kühltechnik München: was der Begriff im Betrieb bedeutet

Wer nach Kühltechnik München sucht, meint fachlich dasselbe wie Kältetechnik München — Planung, Montage, Wartung und Instandsetzung gewerblicher Kälteanlagen. Der Unterschied ist sprachlich, nicht technisch. Kühltechnik Gastronomie München umfasst in der Praxis den begehbaren Kühlraum, die Tiefkühlzelle, Kühlmöbel wie Saladetten und Kühltheken sowie den Verflüssigersatz, der die Wärme abführt. Wer einen Kühlraum München plant, entscheidet zuerst über die Bauart: Bei einer Verbundanlage versorgt eine zentrale Maschine mehrere Kühlstellen, bei Einzelaggregaten hat jede Stelle ihren eigenen Kreislauf. Für größere Objekte und für Prozesskälte in der Lebensmittelindustrie kommen zusätzlich Kaltwassersatz und Flüssigkeitskühler in Frage, die nicht direkt verdampfen, sondern einen Wasser-Glykol-Kreis kühlen. Die Beratung beginnt bei uns immer mit der Ware und dem Prozess, nicht mit dem Gerät. Ausgeführt werden die Arbeiten am Kältekreis von Kälteanlagenbauern mit gültiger Sachkunde; die Verantwortung dafür trägt der ausführende Fachbetrieb, nicht der Koordinator. An die Kältetechnik grenzt die Klimatechnik an — Klimaanlage und Kälteanlage nutzen denselben Kältekreisprozess, unterscheiden sich aber in Temperaturniveau und Zweck. Kälte, Klimatechnik und Lüftung planen wir deshalb gemeinsam, wenn ein Objekt beides braucht.

Kühl- und Tiefkühlräume

Kühlräume für den Normalbereich (+2 bis +6 °C) und Tiefkühlräume (−18 bis −22 °C) mit isolierten Sandwichpaneelen, verschweißten Bodenaufbauten für lebensmittelechte Hygiene, Türen mit Heizrahmen gegen Vereisung und LED-Beleuchtung – maßgefertigt nach Raumgröße und Zugangssituation, für Gastronomie, Metzgereien, Bäckereien und Lebensmittelhandel.

Verflüssigersätze & Splitanlagen

Außen- oder Innenaufstellung mit moderner Regelung. Geräuscharm, energieeffizient und mit langer Lebensdauer.

Eisproduktion & Eismaschinen

Speziallösungen für Eisdielen, Bars und Gastronomie in München – inklusive Wasseranschluss, Hygienekonzept und Abstimmung auf saisonale Spitzenlast, etwa in den Sommermonaten mit hohem Publikumsverkehr in der Innenstadt und an Seen im Umland.

Gewerbekühlmöbel

Kühlvitrinen, Tiefkühltruhen, Saladetten und Kühltheken – Auslegung, Lieferung, Anschluss und Service.

Wartung, Hygiene & Dokumentation

Regelmäßige Wartung verhindert teure Ausfälle, senkt den Stromverbrauch und ist Voraussetzung dafür, dass wir im Störungsfall schnell reagieren können. Im Rahmen des Wartungsvertrags prüfen wir Kältemittelstand, Dichtheit, Kondensator- und Verdampferzustand sowie die Hygiene der Kühlflächen – inklusive lückenloser Dokumentation für Ihre Betriebsprüfung. Details zu den gesetzlichen Pflichten rund um F-Gase und ChemKlimaschutzV finden Sie weiter unten. Welche Lösung für Ihren Betrieb sinnvoll ist — Vollwartung, Sichtprüfung oder reiner Störungsservice —, klären wir vor Vertragsschluss; wir bieten alle drei Varianten an.

Notdienst bei Kühlausfall

Bei Ausfall einer Kühlanlage zählt jede Stunde. Für Wartungskunden organisieren wir im Störungsfall den Einsatz eines Kälte-Fachbetriebs in München und Umland; Erreichbarkeit und Reaktionszeit regelt der Wartungsvertrag.

Kühltechnik für Gastronomie in München

Für Restaurants, Cafés, Bars, Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien in München planen und bauen wir die komplette Kühltechnik – vom begehbaren Kühlraum über Tiefkühlzellen (typisch −18 bis −22 °C) und Verflüssigersätze bis zu Kühltheken, Saladetten und Rückkühlern für Getränke. Auslegung nach Warenmenge, Öffnungszeiten und Küchenprozess, damit die Kette vom Wareneingang bis zur Ausgabe lückenlos gekühlt bleibt. Für die HACCP-Pflicht in Gastronomiebetrieben installieren wir auf Wunsch Temperatur-Datenlogger und dokumentieren Wartung, Reinigung und F-Gase-Dichtheitsprüfung nach ChemKlimaschutzV lückenlos. Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer der Aggregate, senkt den Stromverbrauch und verkürzt im Störungsfall die Diagnose – gerade in der Gastronomie, wo ein Kühlausfall am Wochenende den Warenbestand der ganzen Woche betrifft.

Kühltemperaturen in der Gastronomie: Welche Ware braucht welche Temperatur?

Die Auslegung einer Kühlanlage beginnt nicht beim Gerät, sondern bei der Ware. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs schreibt die EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Anhang III konkrete Höchsttemperaturen vor, die im Kühlraum und in der Küche eingehalten werden müssen: Hackfleisch/Faschiertes max. +2 °C — Fleischzubereitungen max. +4 °C — frisches Geflügelfleisch max. +4 °C — Schlachtnebenprodukte und Innereien max. +3 °C — frisches Fleisch von Huftieren (Rind, Schwein, Kalb, Lamm) max. +7 °C — frische Fischereierzeugnisse bei der Temperatur schmelzenden Eises, praktisch 0 bis +2 °C. Für tiefgefrorene Lebensmittel gilt nach der Tiefkühlverordnung (TLMV) −18 °C oder kälter, ebenso für Speiseeis. Heiß gehaltene Speisen sollen nach DIN 10508 „Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel" mindestens +65 °C halten. Daraus ergibt sich die Aufteilung, die wir in Münchner Betrieben am häufigsten bauen: ein Normalkühlraum auf +2 bis +6 °C für Gemüse, Molkereiprodukte und vorbereitete Ware, ein separater kälterer Bereich oder ein eigenes Gerät für Fleisch und Fisch, dazu eine Tiefkühlzelle auf −18 bis −22 °C. Wer Hackfleisch selbst herstellt oder frischen Fisch führt, braucht zwingend eine getrennte, kältere Zone — ein einziger Kühlraum auf +5 °C erfüllt diese Vorgaben nicht. Die genannten Werte sind der rechtliche Rahmen; maßgeblich ist im Einzelfall immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Verordnung und die Beurteilung durch die zuständige Lebensmittelüberwachung.

Höchsttemperaturen für Lebensmittel tierischen Ursprungs nach VO (EG) Nr. 853/2004, Anhang III
Ware Höchsttemperatur
Hackfleisch / Faschiertes +2 °C
Fleischzubereitungen +4 °C
frisches Geflügelfleisch +4 °C
Schlachtnebenprodukte, Innereien +3 °C
frisches Fleisch von Huftieren +7 °C
frische Fischereierzeugnisse Temperatur schmelzenden Eises, praktisch 0 bis +2 °C
Tiefkühlware und Speiseeis −18 °C oder kälter (TLMV)

Kühlraum, Kühlzelle oder Kühlschrank? Die richtige Auslegung für Ihren Betrieb

Ob sich ein begehbarer Kühlraum lohnt oder mehrere Einzelgeräte ausreichen, entscheidet sich an vier Fragen, die wir bei der Begehung durchgehen. Erstens: Wie oft wird angeliefert? Bei täglicher Frischeanlieferung reicht deutlich weniger Kühlvolumen als bei zwei Lieferungen pro Woche — Betriebe in der Münchner Innenstadt mit engen Anlieferfenstern und zeitlich beschränkten Ladezonen brauchen in der Regel mehr Puffer. Zweitens: Wie viele Temperaturzonen sind gesetzlich nötig? Jede zusätzliche Zone (siehe die Temperaturvorgaben oben) bedeutet entweder ein eigenes Gerät oder einen abgetrennten Bereich mit eigenem Verdampfer. Drittens: Wie ist der Küchenprozess getaktet? Ein Frühstücks- und Mittagsgeschäft mit Cook-&-Chill-Anteil braucht Schnellkühlung, ein À-la-carte-Abendbetrieb eher Vorratsvolumen. Viertens: Welche baulichen Grenzen gibt es? Gerade in Münchner Bestandsimmobilien — Altbau-Untergeschosse, enge Treppenhäuser, denkmalgeschützte Fassaden — entscheiden Türbreiten, Deckenhöhe, Statik und die Frage, wo der Verflüssiger schallgeschützt aufgestellt werden kann. In der Praxis stellt sich die Kühlraum-Frage meist dann, wenn drei bis vier separate Kühlschränke nötig würden: Ab dieser Größenordnung sprechen Zugriffszeiten, Nutzvolumen je Stellfläche und Wartungsaufwand oft für den begehbaren Raum. Das ist eine Erfahrungsregel und keine Norm — die verbindliche Auslegung nehmen wir gemeinsam mit unseren Kälte-Partnerbetrieben nach der Vor-Ort-Begehung vor.

  • Wie oft wird angeliefert? Bei täglicher Frischeanlieferung reicht weniger Kühlvolumen als bei zwei Lieferungen pro Woche — Innenstadtbetriebe mit engen Anlieferfenstern brauchen mehr Puffer.
  • Wie viele Temperaturzonen sind gesetzlich nötig? Jede zusätzliche Zone bedeutet ein eigenes Gerät oder einen abgetrennten Bereich mit eigenem Verdampfer.
  • Wie ist der Küchenprozess getaktet? Cook-&-Chill braucht Schnellkühlung, ein À-la-carte-Abendbetrieb eher Vorratsvolumen.
  • Welche baulichen Grenzen gibt es? In Münchner Bestandsimmobilien entscheiden Türbreiten, Deckenhöhe, Statik und der schallgeschützte Aufstellort des Verflüssigers.

F-Gase-Verordnung: Was bei einer Neuanschaffung 2026 zu beachten ist

Wer heute in Kältetechnik investiert, trifft eine Entscheidung mit langer Bindung — und der rechtliche Rahmen verschiebt sich gerade deutlich. Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist am 11. März 2024 in Kraft getreten und hat die Vorgängerverordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst. Sie sieht einen stufenweisen Phase-down der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) bis 2050 auf null vor, mit weiteren Verbotsstufen unter anderem 2027, 2032 und 2035. Für die Gastronomie besonders relevant: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen neue, in sich geschlossene (steckerfertige) gewerbliche Kälteanlagen grundsätzlich keine F-Gase mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten; Ausnahmen bestehen dort, wo Sicherheitsanforderungen andere Kältemittel erzwingen. Praktisch bedeutet das: Geräte mit klassischen HFKW-Kältemitteln verschwinden aus dem Neugerätemarkt, natürliche Kältemittel wie Propan (R290), CO₂ (R744) und Ammoniak (R717) werden zum Standard. Für bestehende Anlagen ändert sich am Betrieb nichts — sie dürfen weiter genutzt und gewartet werden —, aber Verfügbarkeit und Preis von Nachfüll-Kältemitteln entwickeln sich mit dem Phase-down absehbar ungünstig. Wer in den nächsten Jahren ohnehin eine Erneuerung plant, fährt mit einer Anlage auf natürlichem Kältemittel meist besser. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Einstufung Ihrer konkreten Anlage nach Kältemittelart und Füllmenge. Umgangssprachlich wird diese Stufenregelung oft als Kältemittelverbot bezeichnet. Das trifft es nur zur Hälfte: Verboten ist nicht der Betrieb bestehender Anlagen, sondern das Inverkehrbringen bestimmter Neugeräte oberhalb der GWP-Schwelle.

Dichtheitsprüfung: ab wann, wie oft – und wie Sie die Schwelle selbst ausrechnen

Die Pflicht zur Dichtheitskontrolle hängt nicht an der Anlagengröße in Litern oder Kilowatt, sondern an der Kältemittelfüllmenge, umgerechnet in Tonnen CO₂-Äquivalent. Nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 beginnt die Prüfpflicht bei 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Intervalle staffeln sich anschließend so: unter 50 Tonnen CO₂-Äquivalent mindestens alle zwölf Monate, mit installiertem Leckage-Erkennungssystem mindestens alle 24 Monate. Von 50 bis unter 500 Tonnen mindestens alle sechs Monate, mit Leckage-Erkennungssystem mindestens alle zwölf Monate. Ab 500 Tonnen mindestens alle drei Monate, mit Leckage-Erkennungssystem mindestens alle sechs Monate. Für hermetisch geschlossene Einrichtungen greift die Prüfpflicht erst ab 10 Tonnen CO₂-Äquivalent. Ein Leckage-Erkennungssystem ist nach Artikel 6 ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent zwingend vorgeschrieben. Die Umrechnung können Sie selbst vornehmen: Tonnen CO₂-Äquivalent = Füllmenge in Kilogramm × GWP des Kältemittels ÷ 1.000. Umgekehrt gilt: 5.000 ÷ GWP ergibt die Füllmenge in Kilogramm, bei der die Prüfpflicht einsetzt. Bei einem Kältemittel mit einem GWP von 2.000 wird die Schwelle also schon bei 2,5 Kilogramm Füllmenge erreicht, und eine Anlage mit 4 Kilogramm Füllmenge läge bei 8 Tonnen CO₂-Äquivalent – klar prüfpflichtig. Das ist der Punkt, den in der Praxis viele Betreiber unterschätzen: Bei den klassischen teilfluorierten Kältemitteln reichen wenige Kilogramm Füllmenge, um jährlich prüfpflichtig zu werden. Den maßgeblichen GWP-Wert nennen wir hier bewusst nicht pauschal, weil er sich je Kältemittel unterscheidet und in der Verordnung fortgeschrieben wird; verbindlich ist der Wert aus Anhang I der F-Gase-Verordnung für das konkret eingefüllte Kältemittel, und dieses steht mit Füllmenge auf dem Typenschild Ihrer Anlage. Zur Prüfpflicht kommt eine Aufzeichnungspflicht: Nach Artikel 7 müssen Betreiber prüfpflichtiger Anlagen Art und Menge des Kältemittels, nachgefüllte und rückgewonnene Mengen, Zeitpunkte und Ergebnisse der Kontrollen, durchgeführte Reparaturen sowie Name, Anschrift und Zertifikatsnummer des ausführenden Unternehmens dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei einer Kontrolle ist genau dieses Anlagenbuch der Nachweis – nicht die Erinnerung an den letzten Servicebesuch.

Dichtheitskontrolle nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573
Füllmenge in t CO₂-Äquivalent ohne Leckage-Erkennungssystem mit Leckage-Erkennungssystem
unter 5 keine Prüfpflicht
5 bis unter 50 mindestens alle 12 Monate mindestens alle 24 Monate
50 bis unter 500 mindestens alle 6 Monate mindestens alle 12 Monate
ab 500 mindestens alle 3 Monate mindestens alle 6 Monate (System vorgeschrieben)
hermetisch geschlossen Prüfpflicht erst ab 10 t

Quelle: Verordnung (EU) 2024/573 im Volltext (EUR-Lex)

Wo darf der Verflüssiger stehen? TA Lärm im Münchner Innenhof

Der Aufstellort des Verflüssigers ist in München regelmäßig der schwierigste Punkt der ganzen Planung – nicht aus technischen, sondern aus schallschutzrechtlichen Gründen. Ein Verflüssiger läuft nachts durch, und nachts gelten nach der TA Lärm deutlich strengere Immissionsrichtwerte als tagsüber. Die Nachtzeit umfasst 22:00 bis 6:00 Uhr; beurteilt wird die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu der die Anlage relevant beiträgt. Ein Gerät, das tagsüber unauffällig ist, kann also allein wegen einer einzigen Nachtstunde unzulässig sein. Die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden betragen nach Nummer 6.1 der TA Lärm, jeweils tags und nachts in dB(A): Industriegebiete 70 und 70, Gewerbegebiete 65 und 50, urbane Gebiete 63 und 45, Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 und 45, allgemeine Wohngebiete 55 und 40, reine Wohngebiete 50 und 35, Kurgebiete und Krankenhäuser 45 und 35. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber um höchstens 30 dB(A) und nachts um höchstens 20 dB(A) überschreiten. Für Münchner Gastronomie heißt das konkret: Ein Lokal in einem Kern- oder Mischgebiet muss nachts 45 dB(A) einhalten, grenzt der Innenhof aber an ein allgemeines Wohngebiet, sind es 40 dB(A) – und im Innenhof kommen Reflexionen an den umliegenden Fassaden hinzu, die den Pegel gegenüber der freien Aufstellung zusätzlich anheben. Maßgeblich ist dabei nicht der Schallpegel direkt am Gerät, sondern der Beurteilungspegel in der schutzbedürftigen Nachbarschaft. Die üblichen Stellschrauben sind deshalb der Aufstellort selbst, Schallschutzhauben und Kulissen, drehzahlgeregelte Ventilatoren mit Nachtabsenkung, elastische Entkopplung gegen Körperschall über das Gebäude und, wo möglich, die Verlagerung des Verflüssigers auf das Dach statt in den Hof. Welche Gebietskategorie für Ihre Adresse gilt, ergibt sich aus dem Bebauungsplan beziehungsweise der tatsächlichen Umgebungsnutzung; die verbindliche Beurteilung im Einzelfall trifft die zuständige Behörde. Wir klären den Aufstellort deshalb vor der Auslegung der Anlage – eine nachträgliche Verlagerung ist der teuerste Weg.

Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden nach Nummer 6.1 TA Lärm, in dB(A)
Gebietskategorie tags (6–22 Uhr) nachts (22–6 Uhr)
Industriegebiet 70 70
Gewerbegebiet 65 50
Urbanes Gebiet 63 45
Kern-, Dorf- und Mischgebiet 60 45
Allgemeines Wohngebiet 55 40
Reines Wohngebiet 50 35
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 35

Quelle: TA Lärm im amtlichen Volltext

Sachkunde und Zertifizierung: Wer darf 2026 an Ihrer Kälteanlage arbeiten?

Seit dem 17. April 2026 gilt in Deutschland die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die die EU-Verordnung (EU) 2024/573 umsetzt. Sie regelt die Anforderungen an den Sachkundenachweis, die Zertifizierung von Unternehmen und die Anerkennung von Fortbildungen. Für Betreiber sind zwei Änderungen praktisch relevant. Erstens wurde die Sachkundepflicht auf Anlagen mit alternativen Kältemitteln ausgeweitet: Wer die Sachkunde für Tätigkeiten an Kälteanlagen erstmals erwirbt, muss inzwischen auch Kenntnisse zu Kohlenwasserstoffen, CO₂ und Ammoniak in einer Prüfung nachweisen. Das ist die direkte Folge des Umstiegs auf natürliche Kältemittel – die Anlagen im Markt haben sich geändert, die Qualifikation zieht nach. Zweitens gilt für bestehende Sachkundebescheinigungen ein Bestandsschutz mit Ablaufdatum: Sie bleiben gültig, müssen aber bis zum 12. März 2029 durch die Teilnahme an einem anerkannten Auffrischungskurs erneuert werden. Wer danach ohne Auffrischung weiterarbeitet, arbeitet ohne gültige Sachkunde. Neben der personenbezogenen Sachkunde benötigt der ausführende Betrieb zusätzlich eine Unternehmenszertifizierung. Für Sie als Betreiber ergibt sich daraus eine einfache Prüfregel: Lassen Sie sich die Zertifikatsnummer des ausführenden Betriebs nennen und achten Sie darauf, dass sie in der Anlagendokumentation steht – die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7 der F-Gase-Verordnung verlangt genau diese Angabe. IBS Betrieb führt Arbeiten an Kälteanlagen nicht selbst aus, sondern koordiniert sie über zertifizierte Kälte-Fachbetriebe und stellt sicher, dass Prüftermine, Ergebnisse und Zertifikatsnummern vollständig in Ihrer Dokumentation ankommen. In Leistungsverzeichnissen und Wartungsangeboten begegnet Ihnen für die Dichtheitskontrolle häufig der Begriff Dichtigkeitsprüfung — gemeint ist dieselbe gesetzliche Prüfung nach Artikel 5. Verantwortlich für ihre fachgerechte Durchführung ist der Kälteanlagenbauermeister des ausführenden Betriebs.

Quelle: ChemKlimaschutzV beim Infozentrum UmweltWirtschaft Bayern

Kühlausfall im Betrieb: Was in den ersten Stunden zählt

Fällt eine Kühlanlage aus, entscheidet die erste Stunde über den Warenverlust. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Türen geschlossen halten — ein voll beladener, gut isolierter Kühlraum hält die Temperatur deutlich länger als ein halbleerer.
  2. Kerntemperatur der kritischen Ware messen und mit Uhrzeit dokumentieren; das ist später der Nachweis gegenüber Lebensmittelüberwachung und Versicherung.
  3. Anhand der Grenzwerte prüfen, was verkehrsfähig bleibt und was ausgelagert werden muss — leicht verderbliche Ware zuerst.
  4. Notdienst rufen und die Symptome gleich mitteilen: vereister Verdampfer, laufender aber nicht kühlender Verflüssiger, Fehlercode am Regler.
  5. Erst danach Ersatzkapazität organisieren.

Rechtliche Grundlagen: F-Gase-Verordnung & ChemKlimaschutzV

Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) unterliegen in Deutschland der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die die EU-F-Gase-Verordnung umsetzt. Seit dem 17. April 2026 gelten zusätzlich verschärfte Anforderungen an Tätigkeiten mit F-Gasen. Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und festgestellte Leckagen unverzüglich zu reparieren – die Kontrollintervalle richten sich nach der Kältemittelmenge in CO2-Äquivalent. Installation, Wartung und Instandhaltung dürfen zudem nur durch Personal mit gültigem Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie durchgeführt werden; Betriebe, die solches Personal beschäftigen, benötigen zusätzlich eine Unternehmenszertifizierung. Für Gastronomiebetriebe kommt die HACCP-Dokumentationspflicht hinzu, die eine lückenlose Temperaturüberwachung der Kühlkette verlangt.

Unser Einsatzgebiet in München & Umland

Wir sind mit unseren Kältetechnik-Partnern in München und dem gesamten Umland im Einsatz – von der Innenstadt über Schwabing, Bogenhausen und die Messestadt Riem bis in die Landkreise München, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding und Ebersberg. Ob Neubau-Gastronomie, Metzgerei-Umbau oder Wartungsvertrag für eine bestehende Kühlkette: Unsere Ansprechpartner koordinieren Planung, Handwerker-Einsatz und Dokumentation aus einer Hand.

Einsatzbereiche

Verflüssigersatz für Kühlraum – Kältetechnik München Eisproduktion & Kältetechnik in einer Münchner Eisdiele Gastronomie-Kälte und Lüftung in München

Gewerbekälte

Kühlraum München

Verflüssigersatz für einen Gewerbekühlraum.

Eisdiele

Eisdiele München

Komplette Kältetechnik und Eisproduktion.

Gastronomie

Restaurant-Küche

Kältetechnik kombiniert mit Lüftungsanlage.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Was kostet ein Kühlraum in München?

Ein pauschaler Quadratmeter- oder Festpreis ist bei Kühlräumen nicht seriös, weil vier Größen den Preis bestimmen: nutzbares Volumen, Temperaturbereich (Normalkühlung oder Tiefkühlung), Aufstellsituation des Verflüssigers und die bauliche Einbausituation vor Ort. Ein Tiefkühlraum kostet bei gleicher Grundfläche deutlich mehr als ein Normalkühlraum, weil Dämmstärke, Verdampferleistung und Bodenaufbau anders ausgelegt werden. Wir kalkulieren nach der Vor-Ort-Begehung.

Wer führt die F-Gase-Dichtheitsprüfung an meiner Anlage durch?

Die Dichtheitskontrolle darf nur durch Personal mit gültigem Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutzV und durch einen entsprechend zertifizierten Betrieb erfolgen. IBS Betrieb koordiniert die Prüfung über zertifizierte Kälte-Fachbetriebe, terminiert sie im Rahmen des Wartungsvertrags und sorgt dafür, dass Prüfergebnis, ausführender Betrieb und dessen Zertifikatsnummer in Ihrer Anlagendokumentation landen.

Gibt es einen Notdienst bei einem Kühlausfall?

Für Wartungskunden organisieren wir im Störungsfall den Einsatz eines Kälte-Fachbetriebs. Erreichbarkeit, Reaktionszeit und Kostenregelung sind Bestandteil des jeweiligen Wartungsvertrags und werden dort verbindlich vereinbart.

Bietet IBS Betrieb Eisproduktions-Anlagen?

Ja, für Eisdielen, Bars und Restaurants planen und installieren wir komplette Eisproduktions-Lösungen inkl. Anschlüssen.

Welche Branchen betreut IBS Betrieb in der Kältetechnik?

Gastronomie, Metzgereien, Bäckereien, Lebensmittelhandel, Pharma und Industrie in ganz München & Oberbayern.

Welche gesetzlichen Pflichten gelten für Kälteanlagen mit F-Gasen?

Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen müssen ihre Anlagen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen und Leckagen unverzüglich reparieren. Installation und Wartung dürfen nur durch Personal mit gültigem Sachkunde-Zertifikat erfolgen – seit 17. April 2026 gelten zusätzlich verschärfte Anforderungen aus der EU-F-Gase-Verordnung.

Welche Temperaturbereiche sind für Kühl- und Tiefkühlräume üblich?

Normalkühlräume für Gastronomie und Lebensmittelhandel werden üblicherweise auf +2 bis +6 °C ausgelegt, Tiefkühlräume auf −18 bis −22 °C. Die genaue Auslegung richtet sich nach Warenart, Warenmenge und Zugangsfrequenz.

Welche Temperatur muss ein Kühlraum in der Gastronomie haben?

Ein Normalkühlraum wird üblicherweise auf +2 bis +6 °C ausgelegt, eine Tiefkühlzelle auf −18 bis −22 °C. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs gelten zusätzlich die Höchsttemperaturen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004: Hackfleisch max. +2 °C, Fleischzubereitungen und frisches Geflügelfleisch max. +4 °C, Innereien max. +3 °C, frisches Fleisch von Huftieren max. +7 °C, frischer Fisch bei der Temperatur schmelzenden Eises. Tiefkühlware und Speiseeis müssen nach der Tiefkühlverordnung bei −18 °C oder kälter gelagert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kühltechnik und Kältetechnik?

Gemeint ist in der Gastronomie dasselbe. „Kältetechnik" ist der Fachbegriff des Kälteanlagenbauer-Handwerks und umfasst Planung, Bau und Wartung von Kälteanlagen; „Kühltechnik" ist die im Küchenalltag verbreitete Bezeichnung für dieselben Anlagen — Kühlräume, Tiefkühlzellen, Kühltheken, Saladetten und Verflüssigersätze. Wer nach Kühltechnik für die Gastronomie sucht, sucht fachlich nach gewerblicher Kältetechnik.

Welche Kältemittel sind in neuen gewerblichen Kälteanlagen noch erlaubt?

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen neue, in sich geschlossene (steckerfertige) gewerbliche Kälteanlagen nach der EU-Verordnung 2024/573 grundsätzlich keine F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten; Ausnahmen gelten, wo Sicherheitsanforderungen es erfordern. In der Praxis kommen deshalb überwiegend natürliche Kältemittel wie Propan (R290), CO₂ (R744) und Ammoniak (R717) zum Einsatz. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und gewartet werden.

Wie dokumentiere ich Kühltemperaturen für die HACCP-Prüfung?

Die Temperaturüberwachung der Kühlkette ist Teil Ihres betriebseigenen HACCP-Konzepts. Üblich sind tägliche manuelle Aufzeichnungen je Kühlgerät oder automatische Temperatur-Datenlogger, die kontinuierlich messen und Grenzwertüberschreitungen melden. Wir installieren auf Wunsch Datenlogger und dokumentieren im Rahmen des Wartungsvertrags zusätzlich Wartung, Reinigung und F-Gase-Dichtheitsprüfung.

Was tun bei einem Kühlausfall am Wochenende?

Türen geschlossen halten, Kerntemperatur der kritischen Ware mit Uhrzeit dokumentieren, verderbliche Ware zuerst bewerten und den Notdienst mit einer Beschreibung der Symptome anrufen (vereister Verdampfer, laufender aber nicht kühlender Verflüssiger, Fehlercode). Wartungskunden von IBS Betrieb melden die Störung über den im Wartungsvertrag vereinbarten Weg.

Ab welcher Kältemittelmenge muss meine Kälteanlage auf Dichtheit geprüft werden?

Die Prüfpflicht beginnt nach Artikel 5 der EU-Verordnung 2024/573 bei 5 Tonnen CO₂-Äquivalent Füllmenge, bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen erst ab 10 Tonnen. Die Umrechnung lautet: Füllmenge in Kilogramm × GWP des Kältemittels ÷ 1.000. Umgekehrt ergibt 5.000 ÷ GWP die Kilogrammschwelle – bei einem GWP von 2.000 sind das 2,5 Kilogramm. Füllmenge und Kältemittel stehen auf dem Typenschild der Anlage.

Wie oft muss die Dichtheitskontrolle wiederholt werden?

Unter 50 Tonnen CO₂-Äquivalent mindestens alle zwölf Monate, von 50 bis unter 500 Tonnen mindestens alle sechs Monate, ab 500 Tonnen mindestens alle drei Monate. Ist ein Leckage-Erkennungssystem installiert, verdoppeln sich die Intervalle jeweils auf 24, zwölf beziehungsweise sechs Monate. Ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent ist ein solches System nach Artikel 6 ohnehin vorgeschrieben.

Wie laut darf ein Verflüssiger nachts in München sein?

Maßgeblich sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für den Nachtzeitraum 22:00 bis 6:00 Uhr, gemessen als Beurteilungspegel in der schutzbedürftigen Nachbarschaft: 50 dB(A) im Gewerbegebiet, 45 dB(A) in urbanen Gebieten sowie in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet und 35 dB(A) im reinen Wohngebiet. Welche Kategorie für Ihre Adresse gilt, ergibt sich aus dem Bebauungsplan; die verbindliche Beurteilung trifft die zuständige Behörde.