Was wir für Sie in München umsetzen
Klimatechnik, Kältetechnik oder Lüftungstechnik – was Sie in München wirklich brauchen
Die drei Begriffe werden im Markt durcheinandergeworfen: Fast alle Münchner Anbieter treten als „Kälte- und Klimatechnik“ auf, weil beide Gewerke auf demselben Kältekreis beruhen. Für Ihre Anfrage macht die Unterscheidung trotzdem einen Unterschied, weil Auslegung, Pflichten und Wartungsrhythmus auseinanderlaufen. Klimatechnik hält einen Aufenthaltsraum auf Wohlfühltemperatur, Kältetechnik hält Ware auf einer vorgeschriebenen Lagertemperatur, Lüftungstechnik tauscht Luft aus. Eine Klimaanlage kann kühlen, heizen und entfeuchten – ersetzt aber keine Lüftungsanlage, weil ein reines Umluftgerät keine Frischluft in den Raum bringt. Wir bieten alle drei Gewerke aus einer Hand an und benennen im Angebot, welches davon Ihr Problem tatsächlich löst – das erspart die Lösung, die am eigentlichen Bedarf vorbeigeht.
Abgrenzung der drei Gewerke
| Gewerk |
Aufgabe |
Typische Anlagen |
Typischer Auslöser |
| Klimatechnik |
Raumtemperatur und Luftfeuchte im Aufenthaltsbereich regeln |
Splitgerät, Multisplit, VRF/VRV, Kaltwassersatz |
Büro über 26 °C, Serverraum, Praxis |
| Kältetechnik |
Ware und Prozesse auf vorgeschriebener Temperatur halten |
Kühlraum, Kühltheke, Verbundanlage, Flüssigkeitskühler |
Gastronomie, Lebensmittelhandel, Produktion |
| Lüftungstechnik |
Luft austauschen, Wärme zurückgewinnen, Küchenabluft abführen |
RLT-Anlage, KWL mit Wärmerückgewinnung, Gastro-Abluft |
Fensterloser Raum, Küche, Versammlungsraum |
Quelle: Kältetechnik & Kühltechnik München · Lüftungsbau München
Ab wann Arbeitgeber handeln müssen: die 26/30/35-Grad-Stufen der ASR A3.5
Die Frage, ob ein Münchner Betrieb klimatisieren muss, wird selten juristisch beantwortet – dabei gibt es eine klare Stufenregel. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und arbeitet mit drei Schwellen der Lufttemperatur im Raum. Wichtig ist die Rangfolge, die die Regel selbst vorgibt: Technische und organisatorische Maßnahmen gehen personenbezogenen Maßnahmen vor. Eine Klimaanlage ist also nie die einzige zulässige Antwort, aber sie ist die technische Maßnahme mit der größten Wirkung – und in einem Münchner Innenstadtbüro mit Südfassade oft die einzige, die den Raum dauerhaft unter die Schwelle bringt.
Stufen der ASR A3.5 bei hoher Lufttemperatur im Arbeitsraum
| Lufttemperatur im Raum |
Was die ASR A3.5 vorsieht |
| soll +26 °C nicht überschreiten |
Grundsatz für Arbeitsräume |
| über +26 °C |
zusätzliche Maßnahmen sollen ergriffen werden, z. B. Sonnenschutz, Nachtauskühlung, Lüftung in den frühen Morgenstunden, geeignete Getränke |
| über +30 °C |
wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung müssen ergriffen werden; technische und organisatorische Maßnahmen gehen personenbezogenen vor |
| über +35 °C |
der Raum ist ohne technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung nicht als Arbeitsraum geeignet |
Quelle: ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (BAuA)
Mindesttemperaturen: die ASR A3.5 regelt auch die kalte Seite
Weniger bekannt ist, dass dieselbe Regel Mindestwerte der Lufttemperatur nach Körperhaltung und Arbeitsschwere vorgibt. Für Klimatechnik ist das relevant, weil moderne Split- und VRF-Systeme im Wärmepumpenbetrieb heizen können und damit in der Übergangszeit beide Enden abdecken – gerade in Räumen, die nicht an die Zentralheizung angeschlossen sind.
Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen nach ASR A3.5
| Körperhaltung |
leichte Arbeit |
mittelschwere Arbeit |
schwere Arbeit |
| Sitzen |
+20 °C |
+19 °C |
– |
| Stehen, Gehen |
+19 °C |
+17 °C |
+12 °C |
Betreiberpflicht: energetische Inspektion ab 12 kW Kälteleistung
Das ist die Pflicht, die in München am häufigsten übersehen wird, weil sie nicht an das Gebäude, sondern an die Anlage anknüpft. Wer eine in ein Gebäude eingebaute Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt betreibt, muss sie energetisch inspizieren lassen. Betreiber ist dabei nicht zwingend der Eigentümer – in vielen Münchner Gewerbemietverhältnissen liegt die Pflicht beim Mieter, der die Anlage betreibt. Die Inspektion prüft ausdrücklich auch die Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf: veränderte Raumnutzung, neue innere Wärmequellen und geänderte Nutzungszeiten gehören zum Prüfumfang.
Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74 bis 78 GModG
| Punkt |
Regelung |
Fundstelle |
| Schwelle |
mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf |
§ 74 Abs. 1 |
| Erstinspektion |
im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine |
§ 76 Abs. 1 |
| Wiederholung |
spätestens alle zehn Jahre |
§ 76 Abs. 2 |
| ab 70 kW |
Inspektion nach DIN SPEC 15240:2019-03 durchzuführen |
§ 75 Abs. 3 |
| Stichprobe |
bei mehr als zehn gleichartigen Anlagen in vergleichbaren Nichtwohngebäuden: jede zehnte Anlage, ab 200 Anlagen jede 20. |
§ 74 Abs. 2, § 75 Abs. 4 |
| Wer darf prüfen |
fachkundige Person, u. a. mit Eintragungsvoraussetzung in die Handwerksrolle, Meistertitel oder einschlägigem Hochschulabschluss mit Berufserfahrung |
§ 77 |
| Ergebnis |
unterschriebener Inspektionsbericht mit Registriernummer, der Behörde auf Verlangen vorzulegen |
§ 78 |
Quelle: § 74 GModG – Betreiberpflicht energetische Inspektion · § 76 GModG – Zeitpunkt der Inspektion
Wann die Inspektionspflicht entfällt – Gebäudeautomation nach § 56 GModG
Für Nichtwohngebäude gibt es einen Ausweg, der zugleich eine eigene Frist mitbringt. Ist das Gebäude mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung nach § 56 Abs. 5 GModG ausgestattet, entfällt die Inspektionspflicht. Dasselbe gilt, wenn die Anlage unter eine vertragliche Vereinbarung über ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz fällt – etwa ein Energiespar-Contracting – und die Gesamtauswirkungen gleichwertig sind. Der Haken: § 56 Abs. 1 verlangt für Nichtwohngebäude mit einer Anlagen-Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt ohnehin bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 ein solches System, es sei denn, die Ausrüstung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar. Für viele Münchner Bürogebäude ist das keine Ausnahme, sondern eine Investitionsentscheidung mit Datum.
- Nennleistung über 70 kW im Nichtwohngebäude: Gebäudeautomation bis 31.12.2029 nachzurüsten (§ 56 Abs. 1 GModG)
- Neubau über 70 kW: mindestens Automationsgrad C nach DIN/TS 18599-11:2025-10 (§ 56 Abs. 3)
- Neubau über 290 kW: mindestens Automationsgrad B nach DIN/TS 18599-11:2025-10
- Das System muss Verbräuche kontinuierlich überwachen, Effizienzverluste erkennen und die Raumklimaqualität überwachen
- Die Daten müssen über eine frei konfigurierbare Schnittstelle herstellerunabhängig auswertbar sein
Quelle: § 56 GModG – Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung
Vom GEG zum GModG: was sich im Juli 2026 geändert hat
Wer nach „GEG-Konformität“ seiner Klimaanlage sucht, sucht seit Kurzem nach dem falschen Kürzel. Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit der Änderung, die am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ – kurz Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG. Die ersten Regelungen sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Für Klimaanlagen ändert sich der Kern der Betreiberpflichten dadurch nicht, aber die Fundstelle: Zitiert wird jetzt § 74 GModG, nicht mehr § 74 GEG. Wir führen diese Seite bewusst auf dem aktuellen Stand, weil Angebote und Wartungsverträge mit veralteter Fundstelle im Streitfall Erklärungsbedarf erzeugen.
Quelle: Gesetzestext GModG im Volltext
Anlagenarten: Splitgerät, Multisplit, VRF/VRV und Kaltwassersatz
Welche Bauart passt, entscheidet sich an der Zahl der zu klimatisierenden Räume, an der Frage, ob gleichzeitig geheizt und gekühlt werden soll, und daran, wo das Außengerät stehen darf. In der Münchner Innenstadt ist der Aufstellort häufig der eigentliche Engpass – Innenhof, Dach oder Fassade sind selten frei wählbar, und der Aufstellort entscheidet über Schallschutz und Leitungslängen. Die 12-kW-Schwelle der Inspektionspflicht liegt genau in dem Bereich, in dem Multisplit-Anlagen in VRF-Systeme übergehen: Ein einzelnes Splitgerät bleibt fast immer darunter, ein Gebäudesystem fast immer darüber. Wir bieten alle vier Bauarten an und wählen sie nach Bedarf, nicht nach Herstellerprogramm; welche Lösung trägt, zeigt sich erst nach der Kühllastberechnung.
Bauarten der Klimatechnik im Gewerbe
| Bauart |
Typischer Einsatz |
Besonderheit |
Bezug zur Inspektionspflicht |
| Splitgerät (Single-Split) |
einzelnes Büro, Praxisraum, Serverraum |
ein Innen-, ein Außengerät; Wärmepumpenbetrieb meist möglich |
in der Regel unter 12 kW |
| Multisplit |
mehrere Räume einer Einheit |
mehrere Innengeräte an einem Außengerät |
je nach Auslegung im Schwellenbereich |
| VRF/VRV |
Etagen, ganze Gebäude |
gleichzeitiges Heizen und Kühlen verschiedener Zonen, Wärmeverschiebung |
regelmäßig über 12 kW, häufig über 70 kW |
| Kaltwassersatz |
große Gebäude, Prozesskühlung |
zentrale Kälteerzeugung, Verteilung über Kaltwasser |
regelmäßig über 70 kW, Inspektion nach DIN SPEC 15240 |
| Präzisionsklimatisierung |
IT- und Serverräume |
enge Toleranzen für Temperatur und Feuchte, Redundanz |
abhängig von der Kälteleistung |
Auslegung: warum die Kühllast über Komfort und Stromkosten entscheidet
Die häufigste Ursache für eine Klimaanlage, die „nicht richtig kühlt“, ist keine defekte Anlage, sondern eine Auslegung, die nicht mehr zur Nutzung passt. Der Gesetzgeber sieht das genauso: Die energetische Inspektion bezieht sich nach § 75 Abs. 2 GModG ausdrücklich auf die Überprüfung der Einflüsse, die für die Auslegung verantwortlich sind – Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen und der bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Eine Kühllastberechnung nach VDI 2078 ist deshalb keine Formalie, sondern die Grundlage dafür, dass die Anlage im Teillastbetrieb effizient läuft statt ständig zu takten. Überdimensionierung kostet dabei doppelt: in der Anschaffung und im Betrieb. Genau an dieser Stelle unterscheidet sich eine tragfähige Lösung von einer, die nur im Prospekt passt.
- Innere Wärmequellen erfassen: Personen, Beleuchtung, IT, Küchengeräte, Maschinen
- Äußere Lasten erfassen: Fensterflächen, Ausrichtung, Verschattung, Bauart der Fassade
- Nutzungszeiten und Belegung festlegen – ein Besprechungsraum verhält sich anders als ein Großraumbüro
- Sollwerte für Temperatur, Feuchte und Luftmengen mit dem Betreiber abstimmen und dokumentieren
- Erst danach Bauart und Leistung wählen – nicht umgekehrt
Außengerät und Nachbarschaft: der Schallschutz ist in München der Knackpunkt
In dicht bebauten Lagen wie Schwabing, der Maxvorstadt oder Haidhausen entscheidet nicht die Kälteleistung über die Genehmigungsfähigkeit, sondern der Schall des Außengeräts in der Nacht. Maßgeblich ist die TA Lärm; in einem allgemeinen Wohngebiet liegt der Immissionsrichtwert außerhalb von Gebäuden nachts bei 40 dB(A), die Nachtzeit läuft von 22 bis 6 Uhr und beurteilt wird die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel. Praktisch heißt das: Aufstellort, Entkopplung und ein Nachtabsenkungsmodus gehören in die Planung, nicht in die Mängelliste nach der Beschwerde. Die vollständigen Richtwerte für alle Gebietstypen haben wir auf der Kältetechnik-Seite zusammengestellt.
Quelle: TA-Lärm-Richtwerte und Nachtzeit im Detail
Kältemittel, Dichtheitsprüfung und Sachkunde
Jede Klimaanlage arbeitet mit einem Kältemittel, und damit greift die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Sie knüpft die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung – in der Praxis auch Dichtigkeitsprüfung genannt – nicht an die Füllmenge in Kilogramm, sondern an das CO₂-Äquivalent: Ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent ist zu prüfen, bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen ab 10 Tonnen. Wie viele Kilogramm das sind, hängt vom GWP des eingesetzten Kältemittels ab und steht auf dem Typenschild. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur von sachkundigem Personal ausgeführt werden; die Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 17. April 2026 hat die Sachkunde auf Kohlenwasserstoffe, CO₂ und Ammoniak erweitert. IBS Betrieb führt diese Arbeiten in Zusammenarbeit mit Münchner Meisterbetrieben aus; Installation und Wartung von Kältekreisen sind ein Meisterberuf – der Kälteanlagenbauermeister ist die einschlägige Qualifikation.
Quelle: F-Gase-Prüfintervalle und Aufzeichnungspflichten im Detail
Wartung und Hygiene: was VDI 6022 abdeckt – und was nicht
VDI 6022 Blatt 1 formuliert Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, die die Zuluftqualität beeinflussen. Die Richtlinie sieht eine Hygieneinspektion in Abständen von zwei beziehungsweise drei Jahren vor; welcher Abstand gilt, hängt von der Anlagenausführung ab, insbesondere davon, ob befeuchtet wird. Für ein reines Umluft-Splitgerät im Büro ist der Anknüpfungspunkt ein anderer als für eine zentrale RLT-Anlage mit Außenluftaufbereitung – wir prüfen deshalb im Wartungsvertrag anlagenbezogen, was tatsächlich einschlägig ist, statt pauschal „Wartung nach VDI 6022“ zu versprechen. Unabhängig davon gehören Filterwechsel, Reinigung von Wärmeübertrager und Kondensatwanne, Kontrolle der Kondensatableitung und die Dokumentation in jeden Wartungsgang: Eine verstopfte Kondensatwanne ist der häufigste Grund dafür, dass ein Splitgerät im Büro plötzlich riecht. Der Wartungsvertrag ist dabei die Grundlage für einen planbaren Service statt für Einsätze aus dem Stand.
- Filter prüfen und wechseln, Verschmutzungsgrad dokumentieren
- Wärmeübertrager innen und außen reinigen – verschmutzte Lamellen kosten unmittelbar Effizienz
- Kondensatwanne und Ablauf reinigen und auf freien Ablauf prüfen
- Kältekreis auf Dichtheit prüfen, soweit nach (EU) 2024/573 erforderlich
- Regelung und Sollwerte kontrollieren, Betriebszeiten an die tatsächliche Nutzung anpassen
- Wartungsnachweis führen – er ist die Grundlage für Gewährleistung und Inspektionsbericht
Klimatechnik München: Service, Wartung und Störungshilfe im Bestand
Ein großer Teil unserer Arbeit in der Klimatechnik München betrifft nicht den Neubau, sondern Anlagen, die schon laufen – oft von einem Vorgänger installiert und seit Jahren ohne Wartungsnachweis. Für diese Fälle bieten wir einen geordneten Einstieg: Bestandsaufnahme der Anlage, Abgleich der tatsächlichen Nutzung mit der ursprünglichen Auslegung, Prüfung, ob die Anlage in die Inspektionspflicht ab 12 kW fällt, und daraus abgeleitet ein Wartungsplan mit realistischen Intervallen. Als Partner für die technische Gebäudebetreuung koordinieren wir dabei die beteiligten Gewerke – Kältetechnik, Elektro und Lüftung greifen ineinander, und die meisten Störungen entstehen genau an diesen Schnittstellen. Welche Lösung am Ende die richtige ist, entscheidet die Anlage, nicht der Katalog: Manchmal ist der Tausch eines überalterten Geräts wirtschaftlicher als die dritte Reparatur, manchmal genügt eine korrigierte Regelung.
- Bestandsaufnahme: Bauart, Kälteleistung, Kältemittel und Typenschild dokumentieren
- Prüfen, ob die Anlage der Inspektionspflicht nach § 74 GModG unterliegt
- Wartungsplan mit anlagenbezogenen Intervallen statt pauschaler Zusagen
- Service und Störungsannahme über eine Ansprechstelle, auch wenn mehrere Gewerke beteiligt sind
- Entscheidungsgrundlage Reparatur oder Austausch: Effizienz, Ersatzteilverfügbarkeit, Kältemittel
Quelle: Technisches Facility Management München
Was Klimatechnik in München kostet – und welche Größen den Preis treiben
Eine belastbare Preisangabe ist ohne Aufstellort und Kühllast nicht möglich, deshalb nennen wir hier bewusst keine Pauschale. Sinnvoller ist, die Größen zu kennen, die das Angebot bewegen – bei zwei Anlagen gleicher Kühlleistung entstehen die Unterschiede fast immer an der Montage, nicht am Gerät. Über die Lebensdauer entscheidet ohnehin nicht der Anschaffungspreis: Strombedarf, Wartung und ab dem zehnten Jahr die energetische Inspektion bestimmen die Gesamtkosten.
- Kühllast und Zahl der Zonen – sie bestimmen Bauart und Leistung
- Aufstellort des Außengeräts: Dach, Innenhof oder Fassade, Zugänglichkeit, Statik
- Leitungslängen und Kernbohrungen, Führung durch bestehende Schächte
- Schallschutzmaßnahmen, wenn Nachbarschaft und Nachtbetrieb es verlangen
- Elektrische Anbindung und gegebenenfalls Ertüchtigung der Unterverteilung
- Denkmalschutz oder Gestaltungssatzung – in Münchner Altbaulagen ein realer Kostenfaktor
- Betriebskosten: Effizienz im Teillastbetrieb, Wartungsintervalle, Inspektionspflicht ab 12 kW
Klimatechnik in München und im Umland
Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet München und in den angrenzenden Landkreisen Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg. Typische Auftraggeber sind Büro- und Praxisbetreiber, Gastronomie, Ladenbau und Betreiber von Gewerbeimmobilien – häufig als Teil eines größeren Projekts, in dem Klimatechnik, Lüftung und Elektro zusammen geplant werden. Wenn Sie ohnehin bauen oder umbauen, ist der Zeitpunkt für die Klimatechnik der Rohbau, nicht die Endabnahme: Kernbohrungen, Trassen und Aufstellflächen lassen sich später nur teuer nachholen. Als Partner für Bau, Technik und Gebäudebetrieb bieten wir diese Leistungen gebündelt an – ein Ansprechpartner statt drei getrennter Aufträge.
Quelle: Facility Management München · Gastronomie-Neubau München · Bauunternehmen München
Häufige Fragen
Ab welcher Größe muss eine Klimaanlage energetisch inspiziert werden?
Ab einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt. Das gilt für in ein Gebäude eingebaute Klimaanlagen und für kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen gleichermaßen (§ 74 Abs. 1 GModG). Ein einzelnes Splitgerät im Büro liegt in der Regel darunter, ein VRF-System für eine Etage regelmäßig darüber.
Wie oft muss die energetische Inspektion wiederholt werden?
Die Erstinspektion ist im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder nach der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine fällig (§ 76 Abs. 1 GModG). Danach ist die Anlage spätestens alle zehn Jahre erneut zu inspizieren (§ 76 Abs. 2).
Wer darf die energetische Inspektion durchführen?
Nur eine fachkundige Person nach § 77 GModG. Dazu zählen unter anderem Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges anlagentechnisches Gewerbe erfüllen, Meisterinnen und Meister eines zulassungsfreien Handwerks in diesem Bereich, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit entsprechendem Ausbildungsschwerpunkt sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen der Versorgungstechnik oder Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung.
Was passiert mit dem Inspektionsbericht?
Die inspizierende Person erstellt einen Bericht mit Ergebnissen und fachlichen Hinweisen zur kosteneffizienten Verbesserung, unterschreibt ihn und trägt vor der Übergabe die zugeteilte Registriernummer ein (§ 78 GModG). Der Betreiber muss den Bericht der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.
Kann die Inspektionspflicht entfallen?
Ja. Bei einem Nichtwohngebäude entfällt sie, wenn das Gebäude mit einem System für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung nach § 56 Abs. 5 GModG ausgestattet ist, oder wenn die Anlage unter eine vertragliche Vereinbarung über ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz fällt und die Gesamtauswirkungen gleichwertig sind (§ 74 Abs. 3).
Ab wie viel Grad muss der Arbeitgeber im Büro etwas unternehmen?
Die ASR A3.5 sieht vor, dass die Lufttemperatur im Arbeitsraum +26 °C nicht überschreiten soll. Über +26 °C sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, über +30 °C müssen wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, und über +35 °C ist der Raum ohne technische oder organisatorische Maßnahmen beziehungsweise persönliche Schutzausrüstung nicht als Arbeitsraum geeignet.
Muss ein Arbeitgeber deshalb eine Klimaanlage einbauen?
Nein, die ASR A3.5 schreibt keine bestimmte Technik vor. Sie verlangt wirksame Maßnahmen und gibt eine Rangfolge vor: Technische und organisatorische Maßnahmen gehen personenbezogenen vor. Sonnenschutz, Nachtauskühlung und veränderte Arbeitszeiten sind zulässige Wege. In innenliegenden oder stark verglasten Räumen ist eine Klimaanlage aber häufig die einzige Maßnahme, die den Raum dauerhaft unter die Schwelle bringt.
Was ist der Unterschied zwischen Klimatechnik und Kältetechnik?
Klimatechnik regelt das Raumklima im Aufenthaltsbereich von Menschen, Kältetechnik hält Waren oder Prozesse auf einer vorgegebenen Temperatur. Beide beruhen auf demselben Kältekreis, weshalb viele Münchner Betriebe als Kälte- und Klimatechnik auftreten. Für Gastronomie- und Lebensmittelkälte finden Sie die Details auf unserer Seite zur Kältetechnik München.
Braucht eine Klimaanlage eine Dichtheitsprüfung?
Sobald die Füllmenge 5 Tonnen CO₂-Äquivalent erreicht, greift die Prüfpflicht nach der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573; bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen liegt die Schwelle bei 10 Tonnen. Wie viele Kilogramm Kältemittel das sind, hängt vom GWP des Kältemittels ab und ist über das Typenschild zu ermitteln.
Ist Wartung nach VDI 6022 für jede Klimaanlage nötig?
VDI 6022 Blatt 1 richtet sich an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, die die Zuluftqualität beeinflussen, und sieht Hygieneinspektionen im Abstand von zwei beziehungsweise drei Jahren vor, abhängig von der Anlagenausführung. Für ein reines Umluft-Splitgerät ist der Anknüpfungspunkt ein anderer als für eine zentrale RLT-Anlage. Wir legen den Wartungsumfang deshalb anlagenbezogen fest.
Heißt das Gebäudeenergiegesetz noch GEG?
Nein. Mit dem Änderungsgesetz, das am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, heißt es Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden – kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die ersten Regelungen sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Betreiberpflichten für Klimaanlagen finden sich weiterhin in den §§ 74 bis 78.
Kann eine Klimaanlage auch heizen?
Ja. Split-, Multisplit- und VRF-Systeme arbeiten im Wärmepumpenbetrieb und können in der Übergangszeit heizen; VRF-Systeme können verschiedene Zonen gleichzeitig heizen und kühlen und die Wärme dabei verschieben. Für Räume ohne Anschluss an die Zentralheizung ist das oft der wirtschaftlichste Weg, die Mindestwerte der ASR A3.5 einzuhalten.
Was ist bei Außengeräten in dicht bebauten Münchner Lagen zu beachten?
Der Schallschutz. Maßgeblich ist die TA Lärm; im allgemeinen Wohngebiet liegt der Immissionsrichtwert außerhalb von Gebäuden nachts bei 40 dB(A), die Nachtzeit läuft von 22 bis 6 Uhr. Aufstellort, schwingungstechnische Entkopplung und ein Nachtabsenkungsmodus gehören deshalb in die Planung.
Arbeitet IBS Betrieb selbst am Kältekreis?
Arbeiten am Kältekreis sind sachkundepflichtig und werden in Zusammenarbeit mit Münchner Meisterbetrieben ausgeführt; die einschlägige Qualifikation ist der Kälteanlagenbauermeister. IBS Betrieb übernimmt Planung, Koordination der Gewerke und die laufende Betreuung im Rahmen des Facility Managements.