Was wir für Sie in München umsetzen
Die drei Stufen der Baureinigung im Bauzeitenplan
Baureinigung ist keine einzelne Leistung, sondern eine Abfolge. Baugrobreinigung, Baufeinreinigung und Bezugsreinigung bauen aufeinander auf und haben jeweils einen eigenen Platz im Bauablauf. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Wer die Feinreinigung vor das letzte staubende Gewerk setzt, reinigt zweimal – das zweite Mal in aller Regel als kostenpflichtigen Nachtrag. Die folgende Tabelle ordnet jede Stufe ihrem Zeitpunkt, ihrem Zweck und ihrem Leistungsumfang zu.
Baureinigung München: die drei Stufen, ihr Zeitpunkt und ihr Leistungsumfang
| Stufe |
Auch genannt |
Zeitpunkt im Bauablauf |
Zweck |
Typische Leistungen |
| Baugrobreinigung |
Grobreinigung, Bauzwischenreinigung, Zwischenreinigung |
Laufend während der Bauphase, nach Abschluss einzelner Gewerke |
Nachfolgende Gewerke arbeiten auf sauberem Untergrund; Unfallrisiken und Bauverzögerungen vermeiden |
Bauschutt, Verpackungsreste und Restwerkstoffe räumen; grobes Kehren und Saugen; Baumüll sortenrein sammeln |
| Baufeinreinigung |
Feinreinigung, Bauschlussreinigung, Bauendreinigung |
Nach dem letzten staubenden Gewerk, vor der Abnahme |
Das Gebäude in einen abnahmefähigen und bezugsfertigen Zustand versetzen |
Nassreinigung aller Böden; Glas- und Fensterreinigung innen und außen; Entfernung von Zementschleier, Kleberesten, Schutzfolien, Etiketten, Silikon- und Farbspritzern; Sanitärobjekte, Armaturen, Heizkörper, Fußleisten, Türzargen und Lüftungsgitter |
| Bezugsreinigung |
Übergabereinigung, Erstbezugsreinigung |
Wenige Tage vor Schlüsselübergabe oder Erstbezug |
Nachgesunkenen Baufeinstaub entfernen, damit die Fläche am Übergabetag sauber ist – nicht nur am Reinigungstag |
Entstauben aller waagerechten Flächen; Nachreinigung Glas und Böden; Kontrollgang mit Mängelliste |
Baugrobreinigung und Bauzwischenreinigung
Während der Bauzeit sind grober Schmutz, Bauschutt und Baumüll die garantierten Begleiter jeder Baustelle. Sie stellen Unfallrisiken dar und gefährden den Zeitplan der einzelnen Gewerke. Wir halten die Böden der Baustelle frei, sortieren die Werkstoffe nach den Fraktionen der Gewerbeabfallverordnung und führen sie der Verwertung zu. Ob die Baugrobreinigung regelmäßig im festen Turnus über die gesamte Bauphase läuft oder bedarfsorientiert nach einzelnen Bauabschnitten, entscheiden Sie.
- Bauschutt, Mörtelreste, Holzabfälle und Verpackungsmaterial räumen
- Grobes Kehren und Saugen aller Flächen zwischen den Gewerken
- Klebestreifen, Etiketten und Schutzfolien von Einbauten entfernen
- Verkehrs- und Fluchtwege auf der Baustelle freihalten
- Baumüll sortenrein sammeln und der Verwertung zuführen
Baufeinreinigung und Bauschlussreinigung
Die Baufeinreinigung erfolgt, wenn keine handwerklichen Tätigkeiten mehr stattfinden. Sie bringt Neubau, Umbau und Sanierung in einen übergabefertigen Zustand: alle Bodenflächen maschinell nass gereinigt, sämtliche Fenster und Glasflächen innen und außen, alle waagerechten und senkrechten Flächen abgewischt, Einbauten wie Bodenbeläge, Heizkörper, Fenster und Sanitäreinrichtungen gereinigt. Was hier übersehen wird, steht am Abnahmetag im Protokoll.
- Nassreinigung aller Bodenflächen im maschinellen Verfahren
- Glas- und Fensterreinigung innen und außen, einschließlich Rahmen und Falze
- Entfernung von Zementschleier, Kleberesten, Schutzfolien, Etiketten, Silikon- und Farbspritzern
- Reinigung aller Sanitärobjekte, Armaturen, Heizkörper, Fußleisten, Türzargen und Lüftungsgitter
- Abwischen aller waagerechten und senkrechten Flächen, von oben nach unten
- Entsorgung verbliebener Restwerkstoffe nach den Fraktionen der Gewerbeabfallverordnung
Bezugsreinigung vor der Übergabe
Baufeinstaub sinkt über Tage nach. Deshalb steht zwischen Baufeinreinigung und Übergabetermin ein Puffer für die Bezugsreinigung. Sie ist der Grund, warum eine Fläche am Tag der Reinigung sauber aussieht und am Tag der Übergabe trotzdem wieder eingestaubt ist – und die einzige Stufe, die diesen Effekt auffängt.
Sonderreinigung: Klebereste, Farbspritzer und Zementschleier
Zementschleier auf Fliesen und Naturstein, Klebereste und Schutzfolien an Sanitärobjekten, Farbspritzer auf Glas, Bohrstaub in Fensterfalzen und Mörtelreste an Türzargen brauchen jeweils ein eigenes Verfahren und ein auf den Belag abgestimmtes Reinigungsmittel. Naturstein verträgt keine sauren Zementschleierentferner – ein Fehler, der sich nicht rückgängig machen lässt.
Abnahmebegleitung
Gemeinsame Begehung mit Bauleitung und Auftraggeber, dokumentiertes Abnahmeprotokoll je Raum, Mängelbeseitigung binnen 24 Stunden kostenfrei. Die Dokumentation je Raum ist der Punkt, an dem sich Streit über den Zustand am Übergabetag später klären lässt.
Was Bauendreinigung München kostet
Aus unserem Preisindex für München: Bauendreinigung 4,50–8,50 Euro netto je Quadratmeter. Die Spanne ist breit, weil unter demselben Begriff drei verschiedene Leistungsstufen bestellt werden. Die folgenden Beispielwerte sind reine Hochrechnungen aus dem Preisband, keine Angebote – verbindlich wird der Preis erst nach Plan oder Vor-Ort-Begehung.
Bauendreinigung München: Preisband und Beispielflächen (netto, Stand 2026)
| Objektgröße |
Preisband je m² (netto) |
Rechnerische Spanne (netto) |
| 250 m² Ladenfläche |
4,50–8,50 €/m² |
1.125–2.125 € |
| 500 m² Praxis- oder Bürofläche |
4,50–8,50 €/m² |
2.250–4.250 € |
| 800 m² Bürofläche |
4,50–8,50 €/m² |
3.600–6.800 € |
| 1.500 m² Neubau |
4,50–8,50 €/m² |
6.750–12.750 € |
Fünf Faktoren, die die Spanne bestimmen
Erstens die Bauphase: Grobreinigung, Feinreinigung und Bezugsreinigung unterscheiden sich im Aufwand erheblich. Zweitens der Bodenbelag – Naturstein und unversiegelter Estrich brauchen andere Verfahren als Vinyl. Drittens der Glasanteil; Bau-Glasreinigung mit Zementschleier- und Kleberentfernung ist die teuerste Einzelposition. Viertens die Raumstruktur: viele kleine Räume mit Sanitärzellen kosten je Quadratmeter mehr als eine offene Bürofläche. Fünftens der Verschmutzungsgrad, der davon abhängt, wie konsequent während der Bauzeit zwischengereinigt wurde.
- Bauphase: Grobreinigung, Feinreinigung oder Bezugsreinigung
- Bodenbelag: Naturstein und unversiegelter Estrich gegenüber Vinyl oder Fliese
- Glasanteil: Bau-Glasreinigung ist die teuerste Einzelposition
- Raumstruktur: viele kleine Räume mit Sanitärzellen gegenüber offener Bürofläche
- Verschmutzungsgrad, abhängig von der Zwischenreinigung während der Bauzeit
Festpreis nach Plan oder nach Begehung
Bei bekannter Planung und definiertem Ausbaustandard kalkulieren wir auf Basis der Grundrisse zum Festpreis. Steht der Ausbau noch nicht fest oder ist der Verschmutzungsgrad unklar, ist eine Begehung der genauere Weg – das verbindliche Angebot folgt binnen 48 Stunden. Die Preisbänder aller Leistungen stehen offen im Reinigungspreise-Index München.
Welche Norm für die Bauendreinigung wirklich gilt
In Ausschreibungen und auf Anbieterseiten wird die Baureinigung häufig mit der DIN 18363 in Verbindung gebracht. Das ist ein verbreiteter Irrtum: Die ATV DIN 18363 der VOB Teil C regelt Maler- und Lackierarbeiten und damit Beschichtungen – nicht die Reinigung. Einschlägig ist die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Sie unterscheidet zwischen Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 und Besonderen Leistungen nach Abschnitt 4.2. Der Unterschied entscheidet darüber, wer die Bauendreinigung bezahlt.
Leistungsabgrenzung nach ATV DIN 18299 (VOB/C): Nebenleistung oder Besondere Leistung
| Leistung |
Einordnung |
Wer schuldet sie |
Vergütung |
| Eigenen Arbeitsbereich räumen |
Nebenleistung, Abschnitt 4.1 |
Jedes einzelne Gewerk für sich |
Mit der vereinbarten Vergütung abgegolten |
| Selbst verursachte Verunreinigung beseitigen („besenrein“) |
Nebenleistung, Abschnitt 4.1 |
Jedes einzelne Gewerk für sich |
Mit der vereinbarten Vergütung abgegolten |
| Gewerkeübergreifende Bauend- und Bauschlussreinigung des Gesamtobjekts |
Besondere Leistung, Abschnitt 4.2 |
Niemand – solange sie nicht gesondert beauftragt ist |
Gesondert zu beauftragen und zu vergüten |
| Zementschleier, Kleber-, Silikon- und Farbreste, Schleier auf Glas |
Besondere Leistung, Abschnitt 4.2 |
Niemand – solange sie nicht gesondert beauftragt ist |
Gesondert zu beauftragen und zu vergüten |
Warum die Abgrenzung im Bauvertrag zählt
„Besenrein“ nach Abschnitt 4.1 heißt: Jedes Gewerk räumt hinter sich auf. Es heißt ausdrücklich nicht, dass am Ende ein bezugsfertiges Gebäude steht. Genau diese Lücke schließt die Bauend- und Bauschlussreinigung – und weil sie eine Besondere Leistung nach Abschnitt 4.2 ist, steht sie nur dann jemandem zu, wenn sie im Leistungsverzeichnis steht. Wer sie dort vergisst, hat sie am Abnahmetag weder beauftragt noch bezahlt und trotzdem dringend nötig.
Baustaub ist ein Arbeitsschutzthema, kein optisches
Quarzfeinstaub – die alveolengängige A-Fraktion von kristallinem Siliziumdioxid, wie er beim Schneiden, Schleifen und Fräsen mineralischer Baustoffe entsteht – ist nach TRGS 906 als krebserzeugend eingestuft. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber in § 7 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 ausdrücklich darauf, Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten, und legt in § 7 Absatz 4 Satz 4 eine feste Rangfolge der Schutzmaßnahmen fest. Für die Reinigung folgt daraus ein Grundsatz, der die Verfahrenswahl bestimmt: erfassen statt aufwirbeln.
Baustaub: Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 7 Absatz 4 Satz 4 GefStoffV, angewandt auf die Bauendreinigung
| Rang |
Vorgabe der GefStoffV |
Umsetzung in der Baureinigung |
| 1 |
Geeignete Verfahren, technische Steuerungseinrichtungen, emissionsarme Verwendungsformen und Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik (Nr. 1) |
Staubbindendes Nassverfahren statt trockenem Kehren; Absaugung direkt an der Entstehungsstelle |
| 2 |
Kollektive technische Schutzmaßnahmen an der Gefahrenquelle, etwa angemessene Be- und Entlüftung, sowie organisatorische Maßnahmen (Nr. 2) |
Entstauber mit geeigneter Staubklasse und HEPA-Filtration; Abschottung staubender Bereiche; Arbeitsrichtung von oben nach unten und von innen nach außen |
| 3 |
Individuelle Schutzmaßnahmen einschließlich persönlicher Schutzausrüstung – erst, wenn Rang 1 und 2 die Gefährdung nicht verhüten (Nr. 3) |
Atemschutz als Ergänzung, nie als Ersatz für die Absaugung |
Quelle: § 7 Gefahrstoffverordnung – Grundpflichten und Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Volltext, gesetze-im-internet.de)
Die Grenzwerte für mineralischen Staub
Die TRGS 559 „Mineralischer Staub“ nennt als allgemeinen Staubgrenzwert 1,25 mg/m³ für die alveolengängige A-Fraktion und 10 mg/m³ für die einatembare E-Fraktion. Diese Technischen Regeln sind nicht bloß Empfehlung: Nach § 7 Absatz 2 Satz 3 GefStoffV ist bei ihrer Einhaltung in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wer davon abweicht, muss nach Satz 4 nachweisen, dass sein Vorgehen mindestens gleichwertig schützt.
Warum Kehren nicht reicht
Trockenes Kehren erfüllt die Rangfolge aus § 7 Absatz 4 GefStoffV nicht, weil es den Staub nicht erfasst, sondern verteilt. Die praktische Folge auf der Baustelle ist dieselbe wie die arbeitsschutzrechtliche: Der aufgewirbelte Feinstaub braucht Stunden zum Absinken und liegt anschließend wieder auf den Flächen, die gerade gereinigt wurden. Deshalb wird von oben nach unten gearbeitet, die Glasreinigung kommt zuletzt, und zwischen Feinreinigung und Übergabe steht ein Puffer.
- Von oben nach unten und von innen nach außen arbeiten
- Staub erfassen statt aufwirbeln – Absaugung mit geeigneter Staubklasse und HEPA-Filtration
- Glasreinigung zuletzt, weil aufgewirbelter Feinstaub Zeit zum Absinken braucht
- Puffer zwischen Baufeinreinigung und Übergabetermin einplanen
Bauabfall trennen: was die Gewerbeabfallverordnung verlangt
Die Entsorgung ist bei Bauvorhaben kein Nebenschauplatz, sondern eine dokumentationspflichtige Betreiberpflicht. Nach § 8 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeabfallverordnung haben Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen zehn Fraktionen jeweils getrennt zu sammeln, zu befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Verordnung benennt sie samt Abfallschlüssel abschließend.
§ 8 Absatz 1 Satz 1 GewAbfV: die zehn getrennt zu sammelnden Bau- und Abbruchabfallfraktionen
| Nr. |
Abfallfraktion |
Abfallschlüssel |
| 1 |
Glas |
17 02 02 |
| 2 |
Kunststoff |
17 02 03 |
| 3 |
Metalle, einschließlich Legierungen |
17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11 |
| 4 |
Holz |
17 02 01 |
| 5 |
Dämmmaterial |
17 06 04 |
| 6 |
Bitumengemische |
17 03 02 |
| 7 |
Baustoffe auf Gipsbasis |
17 08 02 |
| 8 |
Beton |
17 01 01 |
| 9 |
Ziegel |
17 01 02 |
| 10 |
Fliesen und Keramik |
17 01 03 |
Quelle: § 8 Gewerbeabfallverordnung – Getrenntsammlung von Bau- und Abbruchabfällen (Volltext, gesetze-im-internet.de)
Wann die Trennpflicht entfällt
Nach § 8 Absatz 2 GewAbfV entfällt die Pflicht, soweit die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Verordnung nennt dafür konkrete Fälle: Technisch nicht möglich ist die Trennung insbesondere dann, wenn für die Aufstellung der Abfallbehälter nicht genug Platz zur Verfügung steht; bei den mineralischen Fraktionen Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik auch dann, wenn sie aus rückbaustatischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet. Wirtschaftlich unzumutbar ist sie, wenn die Kosten der Trennung – etwa wegen hoher Verschmutzung oder sehr geringer Mengen – außer Verhältnis zu einer gemischten Sammlung mit anschließender Vorbehandlung stehen. Entfällt die Trennpflicht, greift § 9: Die Gemische sind unverzüglich einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzuführen.
Quelle: § 9 Gewerbeabfallverordnung – Umgang mit Gemischen (Volltext, gesetze-im-internet.de)
Dokumentationspflicht und die 10-Kubikmeter-Grenze
Nach § 8 Absatz 3 GewAbfV ist die Erfüllung der Trennpflicht zu dokumentieren – durch Lagepläne, Lichtbilder und Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine, für die Verwertung zusätzlich durch eine Erklärung des Übernehmers mit Name, Anschrift, Masse, Verwertungsart und beabsichtigtem Verbleib. Wird von der Trennpflicht abgewichen, ist die technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit darzulegen. Die Dokumentation ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen, auf Verlangen elektronisch. Nach § 8 Absatz 3 Satz 4 gelten diese Dokumentationspflichten nicht für Bau- und Abbruchmaßnahmen, bei denen das Volumen der insgesamt anfallenden Abfälle 10 Kubikmeter nicht überschreitet. Wichtig für die Praxis: Die 10-Kubikmeter-Grenze befreit von der Dokumentation, nicht von der Trennung selbst.
Abnahme-Checkliste: zwölf Punkte, an denen es scheitert
Die folgenden zwölf Positionen sind die Stellen, die bei Bauabnahmen erfahrungsgemäß beanstandet werden – nicht weil sie schwierig wären, sondern weil sie am Ende der Liste stehen. Die Tabelle ist als Prüfliste für die gemeinsame Begehung gedacht.
Abnahme-Checkliste Bauendreinigung: Prüfpunkt und typischer Mangel
| Nr. |
Bereich |
Prüfpunkt |
Typischer Mangel |
| 1 |
Glas |
Fensterfalze und Rahmenprofile |
Bohrstaub und Mörtelreste im Falz |
| 2 |
Glas |
Scheiben innen und außen |
Schleier und Farbspritzer bei Gegenlicht |
| 3 |
Boden |
Fugen und Randbereiche |
Zementschleier an Fliesen und Naturstein |
| 4 |
Boden |
Übergänge und Sockelleisten |
Kleberänder unter der Fußleiste |
| 5 |
Sanitär |
Armaturen und Keramik |
Schutzfolien, Etiketten und Silikonreste |
| 6 |
Sanitär |
Duschtassen und Abläufe |
Bauschutt im Siphon |
| 7 |
Türen |
Zargen und Beschläge |
Farbspritzer und Klebereste |
| 8 |
Heizung / Lüftung |
Heizkörper zwischen den Rippen |
Baustaub, der bei erster Inbetriebnahme austritt |
| 9 |
Heizung / Lüftung |
Lüftungsgitter und Auslässe |
Nicht gereinigt, weil über Kopfhöhe |
| 10 |
Elektro |
Schalter, Steckdosen, Verteilerfelder |
Putz- und Malerreste an den Rahmen |
| 11 |
Flächen |
Oberkanten von Türen, Schränken, Leitungen |
Nicht erreicht, weil nicht sichtbar |
| 12 |
Außen |
Balkone, Terrassen, Zugänge |
Bauschutt und Restwerkstoffe verblieben |
Wann Sie die Baureinigung beauftragen sollten
Die Baugrobreinigung wird laufend über die Bauphase beauftragt. Die Baufeinreinigung gehört hinter das letzte staubende Gewerk – wird sie davor angesetzt, während noch Bodenleger, Elektriker oder Monteure arbeiten, wird sie ein zweites Mal fällig, in aller Regel als kostenpflichtiger Nachtrag. Zwischen Baufeinreinigung und Übergabe sollte zusätzlich ein Puffer für die Bezugsreinigung stehen, weil Baufeinstaub über Tage nachsinkt. Praktischer Merksatz: Die Baureinigung gehört ins Leistungsverzeichnis, nicht in den Terminplan der letzten Woche.
Für wen wir die Baureinigung in München übernehmen
Wir arbeiten in München und im Umland – Landkreis München, Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg. Die Auftraggeber unterscheiden sich weniger im Gebäude als in dem, was sie am Ende brauchen: einen Abnahmetermin, eine saubere Schlüsselübergabe oder eine Fläche, die vermietbar ist.
Bauträger und Projektentwickler
Wohnungsweise Bezugsreinigung mit terminlich gestaffelter Übergabe über mehrere Wochen, damit Käufer und Mieter nacheinander einziehen können, ohne dass die zuletzt übergebenen Einheiten wieder eingestaubt sind.
Generalunternehmer und Bauleitung
Baugrobreinigung im festen Turnus über die Bauzeit und Baufeinreinigung zum Stichtag, abgestimmt auf den Gewerkeplan. Die gewerkeübergreifende Reinigung als Besondere Leistung nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.2 wird dabei ausdrücklich als eigene Position geführt, nicht stillschweigend unterstellt.
Hausverwaltungen und Eigentümer
Bauschlussreinigung nach Sanierung, Umbau oder Renovierung im bewohnten Bestand – mit Rücksicht auf laufende Nutzung in den benachbarten Einheiten und Reinigung der Verkehrsflächen zwischen den Bauabschnitten.
Gastronomie- und Ladenbauprojekte
Bauschlussreinigung einschließlich Edelstahlküche, Thekenanlage und Gastronomielüftung. Hier greift die Baureinigung unmittelbar in die Hygieneanforderungen des späteren Betriebs über – der Übergang zum Reinigungsplan des HACCP-Konzepts sollte deshalb geplant und nicht improvisiert sein.
Häufige Fragen
Welche Norm gilt für die Bauendreinigung?
Nicht die häufig genannte DIN 18363 – diese ATV der VOB Teil C regelt Maler- und Lackierarbeiten, also Beschichtungen. Einschlägig für die Baustellenreinigung ist die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Sie ordnet das Räumen des eigenen Arbeitsbereichs und die Beseitigung der selbst verursachten Verunreinigung den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 zu. Eine gewerkeübergreifende Bauend- oder Bauschlussreinigung des gesamten Objekts ist davon nicht erfasst und muss gesondert beauftragt und vergütet werden.
Was kostet Baureinigung München pro m²?
Bauend- und Bauschlussreinigung in München liegt typisch bei 4,50–8,50 € netto pro m² – abhängig von Bauphase (Grob-, Fein-, Bezugsreinigung), Bodenbelag, Glasanteil, Raumstruktur und Verschmutzungsgrad. Beispiel: 800 m² Bürofläche entsprechen rund 3.600–6.800 € netto, 250 m² Ladenfläche rund 1.125–2.125 € netto. Festpreis nach Plan oder nach Begehung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrobreinigung, Baufeinreinigung und Bauendreinigung?
Die Baugrobreinigung läuft während der Bauphase und räumt Bauschutt, Verpackungsreste und Restwerkstoffe, damit nachfolgende Gewerke sauber arbeiten können. Die Baufeinreinigung folgt nach dem letzten staubenden Gewerk und bringt das Gebäude in einen abnahmefähigen Zustand. Bauendreinigung und Bauschlussreinigung bezeichnen dieselbe abschließende Stufe wie die Baufeinreinigung; die Bezugsreinigung kurz vor der Übergabe entfernt zusätzlich den nachgesunkenen Baufeinstaub.
Ist die Bauendreinigung im Werkvertrag schon enthalten?
In der Regel nicht. Nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1 schuldet jedes Gewerk, seinen eigenen Arbeitsbereich zu räumen und die von ihm verursachte Verunreinigung zu beseitigen – die Baustelle also besenrein zu hinterlassen. Die abschließende Reinigung des gesamten Objekts bis zur Bezugsfertigkeit ist eine eigenständige Besondere Leistung nach Abschnitt 4.2 und muss im Leistungsverzeichnis stehen.
Was bedeutet „besenrein“?
Besenrein meint den Zustand nach der Nebenleistung aus ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1: Jedes Gewerk räumt seinen Arbeitsbereich und beseitigt die selbst verursachte Verunreinigung. Zementschleier, Kleber-, Silikon- und Farbreste, Bohrstaub in Falzen oder Schleier auf Glas sind damit ausdrücklich nicht erfasst. Genau diese Lücke schließt die Bauend- und Bauschlussreinigung.
Wann im Bauablauf sollte die Baufeinreinigung stattfinden?
Hinter dem letzten staubenden Gewerk. Wird sie davor angesetzt, während noch Bodenleger, Elektriker oder Monteure arbeiten, wird sie ein zweites Mal fällig – in aller Regel als kostenpflichtiger Nachtrag. Zwischen Baufeinreinigung und Übergabe sollte zusätzlich ein Puffer für die Bezugsreinigung stehen, weil Baufeinstaub über Tage nachsinkt.
Muss Bauabfall auf der Baustelle getrennt werden?
Ja. Nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeabfallverordnung sind zehn Fraktionen getrennt zu sammeln, zu befördern und vorrangig dem Recycling zuzuführen: Glas (17 02 02), Kunststoff (17 02 03), Metalle einschließlich Legierungen (17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11), Holz (17 02 01), Dämmmaterial (17 06 04), Bitumengemische (17 03 02), Baustoffe auf Gipsbasis (17 08 02), Beton (17 01 01), Ziegel (17 01 02) sowie Fliesen und Keramik (17 01 03). Ist die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, entfällt die Pflicht nach § 8 Absatz 2 – dann greift § 9 mit der Zuführung zu einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage.
Ab welcher Menge gilt die Dokumentationspflicht für Bauabfall?
Nach § 8 Absatz 3 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung gelten die Dokumentationspflichten nicht für Bau- und Abbruchmaßnahmen, bei denen das Volumen der insgesamt anfallenden Abfälle 10 Kubikmeter nicht überschreitet. Die Grenze befreit ausdrücklich nur von der Dokumentation, nicht von der Trennpflicht selbst. Oberhalb der Grenze sind Lagepläne, Lichtbilder und Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine zu führen, für die Verwertung zusätzlich eine Erklärung des Übernehmers mit Name, Anschrift, Masse, Verwertungsart und beabsichtigtem Verbleib.
Warum ist Baufeinstaub ein Arbeitsschutzthema?
Quarzfeinstaub, die alveolengängige A-Fraktion von kristallinem Siliziumdioxid, entsteht beim Schneiden, Schleifen und Fräsen mineralischer Baustoffe und ist nach TRGS 906 als krebserzeugend eingestuft. Die TRGS 559 „Mineralischer Staub“ nennt einen Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25 mg/m³ für die A-Fraktion und 10 mg/m³ für die einatembare E-Fraktion. § 7 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 GefStoffV verpflichtet den Arbeitgeber zur Einhaltung dieser Grenzwerte, § 7 Absatz 4 Satz 4 GefStoffV gibt die Rangfolge vor: technische Verfahren zuerst, persönliche Schutzausrüstung zuletzt. Für die Reinigung heißt das erfassen statt aufwirbeln – Absaugung mit geeigneter Staubklasse und HEPA-Filtration statt trockenem Kehren.
Wie schnell können Sie die Bauendreinigung in München starten?
Bei planbaren Terminen stimmen wir die Baufeinreinigung direkt auf den Gewerkeplan ab. Kurzfristige Baustellenreinigungen in München und im Umland richten sich nach den freien Kapazitäten; das verbindliche Angebot folgt nach Plan oder Begehung binnen 48 Stunden.
Was ist im Festpreis enthalten?
Der vereinbarte Leistungsumfang je Stufe, das Reinigungsmaterial, die geräteseitige Staubabsaugung und die Abnahmebegleitung mit dokumentiertem Protokoll je Raum. Nicht enthalten sind Leistungen, die erst durch nachträgliche Gewerkearbeiten entstehen – deshalb steht die Reihenfolge im Bauzeitenplan im Angebot.
Übernehmen Sie auch die Glasreinigung nach dem Bau?
Ja. Bau-Glasreinigung mit Entfernung von Zementschleier, Kleberesten, Schutzfolien und Farbspritzern gehört zur Baufeinreinigung und ist zugleich die aufwendigste Einzelposition. Für Fassaden mit Hubsteigereinsatz gelten die Bänder der Glasreinigung aus dem Preisindex.
Was passiert, wenn die Abnahme Mängel ergibt?
Die bei der gemeinsamen Begehung protokollierten Mängel beseitigen wir binnen 24 Stunden kostenfrei. Das Abnahmeprotokoll wird je Raum geführt, damit später nachvollziehbar bleibt, welcher Zustand zu welchem Zeitpunkt bestand.
Reinigen Sie auch während der Bauphase?
Ja. Die Baugrobreinigung als Bauzwischenreinigung läuft entweder im festen Turnus über die gesamte Bauphase oder bedarfsorientiert nach Abschluss einzelner Bauabschnitte. Sie hält die Baustelle frei von Bauschutt und groben Verschmutzungen, senkt das Unfallrisiko und verhindert, dass nachfolgende Gewerke auf verschmutztem Untergrund arbeiten.