Ladenreinigung München · Einzelhandel

Ladenreinigung München – Zeitfenster, Rutschsicherheit und Kosten

IBS Betrieb reinigt Münchner Einzelhandel: Boutiquen an der Maximilianstraße, Filialketten in der Fußgängerzone, Concept Stores in Schwabing und Retail-Flächen in den Pasing Arcaden. Die eigentliche Schwierigkeit im Retail ist nicht die Reinigungstechnik, sondern das Zeitfenster: Zwischen der gesetzlichen Ladenöffnung um 6 Uhr, der Nachtzeit-Grenze des Arbeitszeitgesetzes und der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Ihren Kunden bleibt nur ein schmaler Korridor, in dem sauber gearbeitet werden kann, ohne dass es teuer oder riskant wird. Diese Seite legt offen, wie dieser Korridor aussieht, was er kostet und welche Regeln dabei wirklich gelten – mit Stand August 2026 und dem neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz.

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Ladenreinigung München – Schaufensterreinigung durch IBS Betrieb

Was wir für Sie in München umsetzen

Wann im Laden gereinigt werden darf: das neue Bayerische Ladenschlussgesetz

Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein eigenes Landesgesetz, das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025. Für die Reinigungsplanung ist zunächst die gute Nachricht wichtig: An den regulären Öffnungszeiten hat sich nichts geändert. Werktags, also Montag bis Samstag, dürfen Verkaufsstellen weiterhin von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein. Der Sonn- und Feiertagsschutz bleibt ebenfalls unverändert. Daraus ergibt sich das Reinigungsfenster fast von selbst: Es liegt vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr. Neu und für die Jahresplanung relevant sind zwei Flexibilisierungen. Erstens sind bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Jahr möglich, ohne dass es dafür einen besonderen Anlass braucht. Zweitens darf jedes einzelne Geschäft an bis zu vier frei wählbaren Werktagen im Jahr bis 24 Uhr öffnen, ebenfalls ohne Anlassbezug und ohne Abstimmung mit anderen Betrieben. Für Sie heißt das praktisch: An diesen Abenden verschiebt sich das Abendfenster der Reinigung um bis zu vier Stunden nach hinten. Wer solche Termine mit dem Dienstleister erst kurzfristig abstimmt, zahlt sie als Sonderleistung. Wer sie zu Jahresbeginn im Reinigungsplan hinterlegt, bekommt sie in der Regel im Rahmen der vereinbarten Stunden. Neu geregelt wurden außerdem digitale Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Die 4-Uhr-Grenze: ab wann Frühreinigung rechtlich Nachtarbeit ist

Dies ist der Punkt, an dem im Retail am häufigsten Geld verbrannt wird – und er steht in keinem Reinigungsangebot. Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr; in Bäckereien und Konditoreien abweichend von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist danach jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Rechnen Sie das für eine Frühschicht durch: Beginnt die Reinigung um 5 Uhr, fällt genau eine Stunde in die Nachtzeit – das ist keine Nachtarbeit. Beginnt sie um 4 Uhr, sind es exakt zwei Stunden – immer noch keine Nachtarbeit, weil das Gesetz mehr als zwei Stunden verlangt. Beginnt sie um 3.45 Uhr, sind es zwei Stunden und fünfzehn Minuten – und damit ist die Schicht Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes. Die Schwelle liegt also punktgenau bei einem Schichtbeginn um 4 Uhr. Was daran hängt: Nach § 6 Abs. 2 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern acht Stunden nicht überschreiten, unter bestimmten Voraussetzungen zehn. Nach § 6 Abs. 3 ArbZG haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen. Und nach § 6 Abs. 5 ArbZG ist ein Ausgleich zu gewähren – eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt –, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden, dass in der Regel ein Zuschlag von 25 Prozent angemessen ist, bei Dauernachtarbeit regelmäßig 30 Prozent (BAG, Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14); starre Festwerte sind das aber nicht. Die praktische Konsequenz für Ihr Ladengeschäft: Ein Reinigungsfenster von 5 bis 9 Uhr ist arbeitsrechtlich unauffällig und entsprechend günstiger kalkuliert. Ein Fenster ab 3.30 Uhr kostet dieselbe Leistung spürbar mehr, ohne dass der Laden dadurch sauberer wird. Wenn ein Anbieter Ihnen eine sehr frühe Schicht ohne Aufpreis anbietet, ist das kein Schnäppchen, sondern ein Hinweis darauf, dass in seiner Kalkulation etwas fehlt.

Rutschsicherheit im Verkaufsraum: was die ASR A1.5 vorgibt

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden" ordnet Arbeitsräumen und Verkehrswegen in Anhang 2 Bewertungsgruppen der Rutschhemmung zu. Die Skala reicht von R 9 mit den geringsten bis R 13 mit den höchsten Anforderungen. Für ein Ladengeschäft sind vier Zeilen relevant: Verkaufsräume und Kundenräume R 9, Eingangsbereiche innen R 9, Eingangsbereiche außen R 11 oder alternativ R 10 mit einem Verdrängungsraum V 4, Treppen innen R 9. Für die Personalräume gilt zusätzlich: Toilettenräume R 9, Umkleide- und Waschräume R 10. Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens: Die R-Gruppe ist eine Eigenschaft des verlegten Bodenbelags, nicht der Reinigung – ändern lässt sie sich nur baulich. Zweitens, und das betrifft die Reinigung unmittelbar: Falsch gewählte Pflegemittel können die Rutschhemmung eines geeigneten Belags im Alltag herabsetzen, weil filmbildende Produkte einen glatten Pflegefilm hinterlassen. Deshalb wird bei uns die Chemie belagsspezifisch ausgewählt und im Objektordner dokumentiert, statt für alle Flächen dasselbe Mittel zu verwenden. Und noch eine Abgrenzung, die in der Praxis oft durcheinandergeht: Die ASR A1.5 ist Arbeitsschutzrecht und schützt zunächst Ihre Beschäftigten. Der Schutz Ihrer Kundinnen und Kunden läuft rechtlich über die Verkehrssicherungspflicht – dazu weiter unten mehr.

Sauberlaufzone: der wirtschaftlichste Quadratmeter im Laden

Die ASR A1.5 verlangt in Abschnitt 6, dass Gebäudeeingänge so eingerichtet sind, dass der Eintrag von Schmutz und Nässe nicht zu Rutschgefahren führt. Ausdrücklich genannt werden dafür eine ausreichend große Überdachung sowie innerhalb des Gebäudes Sauberlaufzonen in Form von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern, die in Laufrichtung über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 Meter lang sind. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert sein, dürfen keine Stolperstellen bilden und sind entsprechend ihrer Verschmutzung zu reinigen oder auszutauschen. Zur Wirksamkeit längerer Zonen kursieren viele Zahlen, und wir geben sie hier bewusst als das wieder, was sie sind: Herstellerangaben, keine genormten Werte. Sie streuen erheblich. Genannt werden für eine sechs Meter lange Zone eine Rückhaltung von bis zu 95 Prozent, für sieben bis acht Meter eine nahezu vollständige Rückhaltung, und für ein vollständiges Drei-Zonen-System rund zwei Drittel des Schmutzes sowie bis zu 90 Prozent der Feuchtigkeit. Die Streuung selbst ist der eigentliche Befund: Verlassen sollten Sie sich auf keinen dieser Einzelwerte. Belastbar ist nur die Richtung, in die alle Quellen zeigen – und die 1,5 Meter aus der ASR markieren die untere Grenze des Arbeitsschutzes, nicht die wirtschaftlich sinnvolle Länge. Für die Reinigungskosten ist der Zusammenhang unmittelbar: Jeder Meter Sauberlaufzone am Eingang ist Schmutz, der nicht auf die Verkaufsfläche getragen und dort nicht mit deutlich höherem Zeitaufwand wieder entfernt werden muss. Eingangsbereiche gehören mit 60 bis 160 Quadratmetern pro Stunde zu den langsamsten Flächen überhaupt – Verkaufsfläche wird mit dem Zwei- bis Sechsfachen dieser Leistung gereinigt. Eine zu kurze Sauberlaufzone verlagert also Arbeit von der schnellen auf die langsame Fläche.

Schaufenster: der Kostentreiber, den kein m²-Preis abbildet

Zwei Ladengeschäfte mit identischer Verkaufsfläche können sich in den Reinigungskosten deutlich unterscheiden, und der häufigste Grund dafür ist der Glasanteil. Schaufenster werden nicht nach Bodenfläche, sondern nach Glasfläche abgerechnet. Die Marktbänder aus unserem Preisindex: Glasreinigung Standard für Innenglas und Fenster 1,20 bis 2,40 Euro netto je Quadratmeter Glasfläche; Glasfassade mit Hubsteiger 3,50 bis 6,50 Euro netto je Quadratmeter Glasfläche, zuzüglich Hubsteigermiete von 380 bis 850 Euro je Tag. Die Frequenzlogik unterscheidet sich zwischen den beiden Seiten derselben Scheibe deutlich. Die Innenseite verschmutzt planbar durch Fingerabdrücke, Dekowechsel und Warenkontakt und wird im Retail typisch täglich bis zweitäglich gereinigt. Die Außenseite hängt fast vollständig von der Lage ab: In der Fußgängerzone mit hoher Frequenz und im Winter mit Splitt auf dem Gehweg ist eine wöchentliche Außenreinigung realistisch, in einer ruhigen Seitenstraße genügt oft ein zweiwöchentlicher oder monatlicher Turnus. Ein Sonderfall in München: Wird für hohe Schaufensterfronten oder Fassadenglas ein Hubsteiger auf öffentlichem Grund aufgestellt, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis des Kreisverwaltungsreferats erforderlich. Auf Privatgrund oder im Innenhof entfällt das. Wir übernehmen die Beantragung, sie braucht aber Vorlauf und gehört deshalb in die Terminplanung, nicht in die Woche davor.

Was Ladenreinigung in München kostet – und warum ein Quadratmeterpreis allein nichts aussagt

Seriöse Angebote werden gerechnet, nicht geschätzt. Die Formel ist dieselbe wie in der Unterhaltsreinigung: Reinigungsfläche geteilt durch die Richtleistung in Quadratmetern pro Stunde ergibt den Zeitbedarf je Reinigungsgang; multipliziert mit der Zahl der Reinigungsgänge im Jahr und dem Stundenverrechnungssatz ergeben sich die Jahreskosten, geteilt durch zwölf die Monatspauschale. Entscheidend ist, dass jede Raumgruppe getrennt gerechnet wird. Branchenübliche Orientierungswerte – Richtwerte, keine Norm, und die veröffentlichten Quellen streuen deutlich: offene Verkaufsflächen 200 bis 400 Quadratmeter pro Stunde, Verkehrsflächen und Flure 300 bis 500, Kassen- und Umkleidezonen mit hoher Ausstattungsdichte eher 120 bis 200, Eingangsbereiche 60 bis 160, Sanitärräume 60 bis 120. Den Lohnsockel darunter kennen Sie aus jeder Preisanpassung zum Jahreswechsel: Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt seit dem 1. Januar 2026 in der Lohngruppe 1, der Innen- und Unterhaltsreinigung, ein Branchenmindestlohn von 15,00 Euro je Stunde (zuvor 14,25 Euro, plus rund 5,3 Prozent), in der Lohngruppe 6 der Facharbeiter 18,40 Euro (zuvor 17,65 Euro). Beide sind allgemeinverbindlich und gelten damit für jedes Reinigungsunternehmen unabhängig von der Tarifbindung; der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 zum Vergleich bei 13,90 Euro. Fragen Sie in jedem Angebot nach zwei Zahlen: den angesetzten Stunden je Reinigungsgang und dem Stundenverrechnungssatz. Der Monatsbetrag allein macht zwei Angebote nicht vergleichbar, weil er zwei völlig unterschiedliche Leistungsumfänge verdecken kann.

Musterkalkulation: 400 m² Ladengeschäft, sechsmal pro Woche

Ein Rechenbeispiel mit realistischen Werten für ein Münchner Ladengeschäft. Flächenaufteilung: 320 Quadratmeter offene Verkaufsfläche, 40 Quadratmeter Kassen- und Umkleidezone, 20 Quadratmeter Eingangsbereich mit Sauberlaufzone, 20 Quadratmeter Personal-Sanitär und Sozialraum. Angesetzte Richtleistungen: 300 Quadratmeter pro Stunde auf der Verkaufsfläche, 150 in der Kassen- und Umkleidezone, 100 im Eingangsbereich, 90 im Sanitärbereich. Daraus ergibt sich ein Zeitbedarf von rund 1,07 Stunden für die Verkaufsfläche, 0,27 Stunden für Kasse und Umkleide, 0,20 Stunden für den Eingang und 0,22 Stunden für den Sanitärbereich – zusammen rund 1,8 Stunden je Reinigungsgang. Bei sechsmal pro Woche sind das 312 Reinigungsgänge und rund 550 Arbeitsstunden im Jahr. Mit einem Stundenverrechnungssatz von 32 Euro netto ergeben sich rund 17.600 Euro netto im Jahr oder rund 1.470 Euro netto im Monat; bezogen auf die Gesamtfläche sind das rund 3,70 Euro je Quadratmeter und Monat. Die Schaufensterreinigung ist in dieser Rechnung ausdrücklich nicht enthalten – sie wird nach Glasfläche kalkuliert und kommt je nach Frontbreite und Turnus als eigene Position hinzu. Der Stundenverrechnungssatz ist dabei kein Stundenlohn: Er enthält neben dem Tariflohn die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsausfall, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial, Maschinen, Objektleitung, Versicherung und Verwaltung. Öffentlich einsehbare Angebote Münchner Reinigungsunternehmen bewegen sich derzeit in einer Spanne von etwa 26 bis 45 Euro netto je Stunde. Das Beispiel ist eine Rechenillustration und ersetzt keine Begehung – die tatsächlichen Werte Ihres Objekts können in beide Richtungen abweichen.

Reinigung während der Öffnungszeiten: wer haftet, wenn ein Kunde stürzt

Wer ein Ladengeschäft für den Publikumsverkehr öffnet, trifft damit eine Verkehrssicherungspflicht: Er muss die Räume in einem Zustand halten, in dem Besucher nicht zu Schaden kommen. Rechtliche Grundlage ist die Haftung aus § 823 BGB. Eine frisch nass gewischte Fläche im laufenden Betrieb ist der Klassiker unter den Gefahrenstellen. In der Praxis anerkannte Maßnahmen dagegen sind: die Nassreinigung außerhalb der Öffnungszeiten durchführen, den betroffenen Bereich kurzzeitig absperren oder gut sichtbare Warnaufsteller verwenden, solange der Boden feucht ist. Welche Maßnahme im Einzelfall genügt, hängt von den konkreten Umständen ab – das ist eine Frage des Einzelfalls und wir ersetzen mit dieser Seite keine Rechtsberatung. Für die Vertragsgestaltung mit Ihrem Reinigungsdienstleister sind aber drei Punkte immer sinnvoll und werden regelmäßig vergessen. Erstens: Halten Sie schriftlich fest, wer die Warnaufsteller stellt, aufstellt und wieder einsammelt. Zweitens: Vereinbaren Sie, dass Nassreinigung der Verkaufsfläche grundsätzlich außerhalb der Öffnungszeiten stattfindet, und regeln Sie die Ausnahmen ausdrücklich – etwa die Sofortreinigung nach einem verschütteten Getränk. Drittens, und das ist der praktisch wichtigste Punkt: Lassen Sie jeden Reinigungsgang mit Datum, Uhrzeit, Fläche und ausführender Person protokollieren. Ein solches Protokoll ist im Streitfall der einzige Nachweis, den Sie in der Hand haben – ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage. Wir führen dieses Protokoll je Objekt und stellen es auf Wunsch monatlich zur Verfügung.

Der Münchner Winter: warum Splitt Ihre Bodenpflege angreift

Eine Besonderheit, die Münchner Ladengeschäfte spürbar teurer im Winter macht und in kaum einem Reinigungsangebot auftaucht. Nach § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München sind Streusalz und andere ätzende Stoffe auf Gehwegen verboten; zulässig sind stumpfe Streumittel wie Sand und Splitt, ein Verstoß ist bußgeldbewehrt. Für den Gehweg vor Ihrer Tür ist das die richtige Regelung. Für Ihren Boden im Laden hat sie eine unangenehme Nebenwirkung: Splitt ist abrasiv. Was an Schuhsohlen hereingetragen wird, wirkt auf Hartböden, Parkett und vor allem auf Pflegebeschichtungen wie feines Schleifmittel. Sichtbar wird das nicht sofort, sondern als matte Laufstraße im Hauptgang nach zwei bis drei Wintern. Daraus folgen zwei Empfehlungen für die Wintermonate. Erstens: die Sauberlaufzone in dieser Zeit verlängern oder zusätzlich auslegen und häufiger wechseln – das ist die mit Abstand günstigste Maßnahme. Zweitens: die Reinigungsfrequenz im Eingangs- und Kassenbereich saisonal erhöhen, statt sie über das ganze Jahr gleich zu halten. Ein Vertrag, der eine saisonale Frequenzanpassung von November bis März vorsieht, ist über die Standzeit des Bodens gerechnet fast immer günstiger als ein starrer Jahresturnus mit anschließend vorgezogener Grundreinigung.

Böden im Retail: Grundreinigung und Pflegefilm

Die laufende Unterhaltsreinigung hält den Zustand, sie stellt ihn nicht wieder her. Dafür ist die Grundreinigung zuständig: maschinelle Tiefenreinigung mit Entfernung des alten Pflegefilms und anschließendem Neuaufbau der Beschichtung. Das Marktband aus unserem Preisindex liegt für die Grundreinigung von Hartboden einschließlich Pflegebeschichtung bei 3,80 bis 6,50 Euro netto je Quadratmeter. Im Einzelhandel ist der Turnus fast immer durch den Winter bestimmt: Der sinnvollste Termin liegt im Frühjahr nach dem Ende der Streuperiode, nicht im Herbst – eine frisch aufgebaute Beschichtung, die anschließend einen Winter Splitt abbekommt, ist im März wieder da, wo sie im Oktober war. Bei Premium-Böden gilt zusätzlich, dass Parkett, Naturstein, Terrazzo und hochwertige Vinylbeläge belagsspezifische Chemie und abgestimmte Pflegeprodukte verlangen. Wir stimmen diese im Zweifel direkt mit Ihrem Bodenleger oder Steinmetz ab, statt eine Standardbeschichtung aufzubringen, für die später niemand die Gewährleistung übernimmt.

Filialverträge: ein Vertrag, mehrere Münchner Standorte

Filialisten haben ein anderes Problem als der einzelne Laden: nicht die Reinigung selbst, sondern die Vergleichbarkeit. Wenn acht Standorte von vier Dienstleistern mit vier unterschiedlichen Leistungsverzeichnissen betreut werden, lässt sich weder die Qualität noch der Preis sinnvoll beurteilen. Wir betreuen Münchner Filialnetze deshalb über einen Rahmenvertrag mit einem einheitlichen Leistungsverzeichnis je Standorttyp, einer benannten Ansprechperson für alle Standorte und einem zentralen Reporting. Der praktische Nutzen zeigt sich meist erst im zweiten Jahr: Weil alle Standorte nach demselben Verzeichnis gereinigt werden, sind Abweichungen im Aufwand tatsächlich objektbedingt und nicht vertragsbedingt – und damit erstmals eine belastbare Grundlage für Entscheidungen über Frequenzen und Flächen. Unser Einsatzgebiet umfasst München Stadt sowie die Landkreise München, Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg, sodass auch Standorte im Umland im selben Vertrag laufen können.

Ablauf: von der Begehung bis zum ersten Reinigungsgang

Begehung des Ladengeschäfts innerhalb weniger Tage, dabei Aufnahme von Flächen, Bodenbelägen, Glasflächen, Sauberlaufzone und dem gewünschten Zeitfenster. Schriftliches Festpreis-Angebot binnen 48 Stunden nach der Begehung, mit offengelegten Stunden je Reinigungsgang und Stundenverrechnungssatz. Nach Vertragsunterzeichnung Schlüsselübergabe mit verschlüsselter Kennzeichnung und Tresor-Aufbewahrung, Objekteinweisung des festen Teams sowie Abstimmung des Leistungsverzeichnisses mit der Filialleitung. Start in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Pro Objekt arbeitet ein festes Zwei- bis Dreipersonen-Team; Vertretung bei Urlaub oder Krankheit ausschließlich durch eingewiesenes IBS-Stammpersonal, nie durch kurzfristig eingekauftes Fremdpersonal. Berechtigte Reklamationen beseitigen wir binnen 24 Stunden ohne Berechnung. IBS Betrieb ist Münchner Familienunternehmen seit 1999 und mit einer Betriebshaftpflicht über 5 Mio. Euro versichert.

Einsatzbereiche

Retail-Reinigung München IBS Betrieb Boutique Reinigung Maximilianstraße Filialkette Reinigung München

Retail-Filiale · Fußgängerzone

620 m² Verkaufsfläche

6× pro Woche Frühreinigung vor 9 Uhr, tägliche Schaufenster-Innenreinigung, Grundreinigung 2× jährlich.

Boutique · Maximilianstraße

180 m² Premium-Boutique

5× pro Woche Reinigung, hochwertiger Parkettpflegevertrag, monatliche Foto-Dokumentation.

Filialkette · 8 Münchner Standorte

8 × 250–450 m² Filialen

Zentraler Rahmenvertrag, einheitliches Protokoll, ein Ansprechpartner für Facility-Management.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Wann darf ein Ladengeschäft in München gereinigt werden?

Nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz dürfen Verkaufsstellen werktags von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein, sonn- und feiertags gilt der Ladenschluss. Das Reinigungsfenster liegt deshalb vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr. Neu ist, dass einzelne Geschäfte an bis zu vier frei wählbaren Werktagen im Jahr bis 24 Uhr öffnen dürfen und zusätzlich bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte möglich sind – an diesen Terminen verschiebt sich das Abendfenster entsprechend.

Ab wann gilt die Frühreinigung im Laden als Nachtarbeit?

Das Arbeitszeitgesetz definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr) und Nachtarbeit als jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Schwelle liegt damit exakt bei einem Schichtbeginn um 4 Uhr: Ab 4 Uhr sind es genau zwei Stunden und damit keine Nachtarbeit, ab 3.59 Uhr sind es mehr als zwei Stunden und damit Nachtarbeit. Ein Reinigungsfenster von 5 bis 9 Uhr bleibt deshalb deutlich unterhalb dieser Grenze.

Was kostet Ladenreinigung in München?

Der Preis wird gerechnet, nicht geschätzt: Fläche geteilt durch Richtleistung ergibt den Zeitbedarf je Reinigungsgang, multipliziert mit der Zahl der Gänge und dem Stundenverrechnungssatz ergibt sich der Jahres- und daraus der Monatspreis. Für ein Beispielobjekt mit 400 Quadratmetern, sechsmal pro Woche gereinigt, ergeben sich bei 32 Euro netto Stundenverrechnungssatz rund 1.470 Euro netto im Monat, also rund 3,70 Euro je Quadratmeter und Monat. Die Schaufensterreinigung kommt als eigene Position nach Glasfläche hinzu. Verbindlich ist immer das Angebot nach Begehung.

Welche Rutschhemmung muss der Boden im Verkaufsraum haben?

Anhang 2 der ASR A1.5 ordnet Verkaufs- und Kundenräumen die Bewertungsgruppe R 9 zu, ebenso Eingangsbereichen innen und Treppen innen. Für Eingangsbereiche außen gilt R 11 oder alternativ R 10 mit Verdrängungsraum V 4. In den Personalräumen gilt R 9 für Toilettenräume und R 10 für Umkleide- und Waschräume. Die R-Gruppe ist eine Eigenschaft des verlegten Belags; die Reinigung kann sie nicht verbessern, durch falsche filmbildende Pflegemittel aber verschlechtern.

Wie lang muss eine Sauberlaufzone im Eingangsbereich sein?

Die ASR A1.5 nennt als Mindestmaß 1,5 Meter in Laufrichtung über die gesamte Durchgangsbreite; die Zone muss gegen Verrutschen gesichert sein, darf keine Stolperstellen bilden und ist entsprechend ihrer Verschmutzung zu reinigen oder auszutauschen. Herstellerangaben zur Wirksamkeit längerer Zonen streuen erheblich – genannt werden bis zu 95 Prozent Rückhaltung bei sechs Metern und nahezu vollständige Rückhaltung bei sieben bis acht Metern. Das sind keine genormten Werte. Belastbar ist nur, dass die 1,5 Meter die arbeitsschutzrechtliche Untergrenze sind und nicht die wirtschaftlich optimale Länge.

Wer haftet, wenn eine Kundin auf frisch gewischtem Boden stürzt?

Wer ein Ladengeschäft für den Publikumsverkehr öffnet, trägt die Verkehrssicherungspflicht; die Haftung folgt aus § 823 BGB. Anerkannte Maßnahmen bei Nassreinigung sind die Reinigung außerhalb der Öffnungszeiten, das kurzzeitige Absperren des Bereichs oder gut sichtbare Warnaufsteller. Was im Einzelfall ausreicht, hängt von den konkreten Umständen ab und ist keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt. Praktisch entscheidend ist die Dokumentation: Ein Reinigungsprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Fläche und ausführender Person ist im Streitfall der einzige Nachweis über den tatsächlichen Ablauf.

Wie oft sollten Schaufenster gereinigt werden?

Die Innenseite verschmutzt planbar durch Fingerabdrücke, Warenkontakt und Dekowechsel und wird im Einzelhandel typisch täglich bis zweitäglich gereinigt. Die Außenseite hängt von der Lage ab: In der Fußgängerzone und im Winter mit Splitt auf dem Gehweg ist ein wöchentlicher Turnus realistisch, in ruhigeren Lagen genügt oft zweiwöchentlich oder monatlich. Abgerechnet wird nach Glasfläche, nicht nach Bodenfläche – Marktband für Innenglas und Fenster 1,20 bis 2,40 Euro netto je Quadratmeter Glasfläche.

Warum ist die Ladenreinigung im Winter teurer?

Weil in München nach § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung Streusalz auf Gehwegen verboten ist und stattdessen Sand und Splitt gestreut werden. Splitt ist abrasiv und wirkt auf Hartböden und Pflegebeschichtungen wie ein feines Schleifmittel, sichtbar meist erst nach zwei bis drei Wintern als matte Laufstraße. Wirtschaftlich sinnvoll sind deshalb eine verlängerte Sauberlaufzone und eine saisonal erhöhte Frequenz im Eingangs- und Kassenbereich von November bis März statt eines starren Jahresturnus.

Können mehrere Münchner Filialen in einem Vertrag laufen?

Ja. Wir betreuen Filialnetze über einen Rahmenvertrag mit einheitlichem Leistungsverzeichnis je Standorttyp, einer benannten Ansprechperson für alle Standorte und zentralem Reporting. Der eigentliche Nutzen ist die Vergleichbarkeit: Weil alle Standorte nach demselben Verzeichnis gereinigt werden, sind Aufwandsunterschiede objektbedingt und nicht vertragsbedingt. Standorte in den Landkreisen München, Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg können im selben Vertrag laufen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Grundreinigung im Ladengeschäft?

Im Frühjahr nach dem Ende der Streuperiode, nicht im Herbst. Eine frisch aufgebaute Pflegebeschichtung, die anschließend einen Winter lang Splitt abbekommt, ist im März wieder auf dem Stand vom Oktober. Das Marktband für die Grundreinigung von Hartboden einschließlich Pflegebeschichtung liegt bei 3,80 bis 6,50 Euro netto je Quadratmeter.