Hausmeisterservice · Objektbetreuung · Hausmeisterdienst München & Umland

Hausmeisterservice München für Gewerbe, Hausverwaltung und WEG

Wer in München ein Gewerbeobjekt, eine Wohnanlage oder ein gemischt genutztes Haus betreibt, braucht mehr als eine Reinigungskraft: Räum- und Streupflicht im Winter, Gartenpflege im Sommer, Prüf- und Wartungstermine für Technik und Brandschutz, Kleinreparaturen zwischendurch – und einen Ansprechpartner, wenn im Treppenhaus das Licht ausfällt. Genau diese Aufgaben bündelt ein Hausmeisterservice – mit dem Ziel, den Wert der Immobilie zu erhalten und den Betrieb störungsfrei zu halten. IBS Betrieb betreut als Münchner Familienunternehmen seit 1999 Objekte in München und im Umland – mit festem Stammpersonal statt wechselnder Subunternehmer, Betriebshaftpflicht über 5 Mio. € und einem verbindlichen Festpreisangebot binnen 48 Stunden nach Vor-Ort-Begehung. Diese Seite erklärt, welche Leistungen zum Hausmeisterdienst gehören, in welchem Turnus sie anfallen und – für Hausverwaltungen der entscheidende Punkt – welche davon nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind und welche nicht.

https://www.ibsbetrieb.com/hausmeisterservice-muenchen

Hausmeisterservice München – Objektbetreuung von Gewerbe- und Wohnimmobilien in München und im Umland

Was wir für Sie in München umsetzen

Leistungen des Hausmeisterservice in München

Der Hausmeisterservice ist der operative Teil des infrastrukturellen Facility Managements und damit der Service, der eine Immobilie im Alltag zusammenhält. Die folgenden Leistungsblöcke bilden das übliche Leistungsbild eines Hausmeisterdienstes für Wohn- und Gewerbeimmobilien ab; welche davon ein Objekt tatsächlich braucht, ergibt die Vor-Ort-Begehung.

Leistungsblöcke im Hausmeistervertrag und typischer Turnus
Leistungsblock Was dazugehört Typischer Turnus
Kontrollgänge und Objektbegehung Sichtkontrolle der Allgemeinflächen, Treppenhäuser, Tiefgarage, Zuwegungen; Mängelaufnahme und Dokumentation wöchentlich bis täglich
Müll- und Tonnendienst Mülltonnenbereitstellung zu den Abfuhrterminen, Zurückstellen, Ordnung im Müllraum nach Abfuhrkalender
Winterdienst Räumen und Streuen der Gehbahnen und Zufahrten, Einsatzdokumentation einsatzbezogen, Nov.–März
Gartenpflege / Grünpflege Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt, Unkrautentfernung, Laubbeseitigung, Spielplatzpflege Rasen 2–3 Wochen in der Vegetationsperiode
Kleinreparaturen Leuchtmittel, Türschließer, Silikonfugen, Abläufe, Beschläge laufend im Rahmen der Begehung
Schließ- und Öffnungsdienst Öffnen und Schließen von Zugängen, Toren, Gemeinschaftsräumen täglich
Technische Betriebsführung Bedienen und Überwachen haustechnischer Anlagen, Ablesungen, Störungsannahme laufend
Koordination von Fachfirmen Zutritt gewähren, Leistung abnehmen, Prüftermine überwachen terminbezogen

Was ein Hausmeisterservice leistet – und was nicht

Wichtig für die Erwartungshaltung: Ein Hausmeisterservice ersetzt keine Handwerkerleistung. IBS Betrieb übernimmt Kleinreparaturen selbst und arbeitet für alles, was in ein zulassungspflichtiges Gewerk fällt, mit eingetragenen Münchner Meisterbetrieben zusammen – das Objekt hat trotzdem nur einen Ansprechpartner. Die Grenze verläuft dort, wo aus Instandhaltung eine Instandsetzung wird: Eine nachgestellte Türschließerfeder ist Hauswarttätigkeit, ein neuer Türschließer ist es nicht. Diese Grenze ist nicht nur handwerklich, sondern auch abrechnungsrelevant – dazu weiter unten der Abschnitt zur Umlagefähigkeit.

Winterdienst in München: Räum- und Streupflicht nach der Sicherungsverordnung

In der Landeshauptstadt München regelt die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, wer wann räumen und streuen muss. Verpflichtet sind grundsätzlich die Eigentümer der Grundstücke, die an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden. Die Pflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen – von der Auswahl- und Überwachungsverantwortung befreit das den Eigentümer allerdings nicht.

Räum- und Streupflicht für Gehbahnen in München
Vorgabe Regelung
Werktage Gehbahnen ab 7 Uhr geräumt und gestreut
Sonn- und Feiertage Gehbahnen ab 8 Uhr geräumt und gestreut
Wiederholung bis 20 Uhr so oft wie zur Gefahrenabwehr erforderlich
Streumittel Sand oder andere geeignete Stoffe; auftauende Stoffe wie Streusalz sind verboten
Pflichtiger Eigentümer angrenzender bzw. erschlossener Grundstücke; Übertragung auf Dienstleister möglich, Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt

Quelle: Primärquelle: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München (Stadtrecht Nr. 230)

Was das für die Praxis bedeutet

Zweierlei: Der Winterdienst muss früh genug vor 7 Uhr beginnen, und die Einsätze sollten dokumentiert werden, damit sich im Streitfall belegen lässt, wann geräumt und gestreut wurde. IBS Betrieb führt Winterdienst-Einsätze mit Einsatzdokumentation durch und stimmt die Startzeit auf die Nutzung des Objekts ab – bei Ladengeschäften und Praxen in der Regel deutlich vor Publikumsverkehr. Eine Besonderheit, die auf dieser Seite nur kurz gestreift werden kann: Im Vollanschlussgebiet der Stadt München räumt das Baureferat die öffentlichen Gehwege selbst, und Streusalz ist auf Münchner Gehwegen verboten – die vollständigen Regeln, Zeiten und Streumittelvorgaben stehen unter /winterdienst-muenchen.

Prüf- und Wartungstermine im Blick behalten

Ein großer Teil des Betreiberrisikos steckt nicht in der Reinigung, sondern in versäumten Prüfterminen. Die wichtigsten wiederkehrenden Fristen im Überblick – verbindlich ist immer die anlagenspezifische Vorgabe beziehungsweise die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers; die genannten Intervalle sind der übliche Regelfall.

  • Feuerlöscher, Rauchmelder und Brandschutztüren – sicherheitsrelevant, kurze Intervalle
  • Raumlufttechnische Anlagen – Hygiene, abhängig von der Befeuchtung
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Intervall aus der Gefährdungsbeurteilung
  • Trinkwasseranlagen – Legionellenprüfung in vermieteten und gewerblich genutzten Gebäuden
  • Kälte- und Klimaanlagen – Dichtheitsprüfung nach Füllmenge
Wiederkehrende Prüfpflichten an Gebäude- und Anlagentechnik (Regelfall)
Anlage / Betriebsmittel Prüfung Übliches Intervall Grundlage
Feuerlöscher Prüfung durch eine sachkundige Person alle 2 Jahre DIN 14406-4, ASR A2.2
Raumlufttechnische Anlagen mit Befeuchtung Hygieneinspektion alle 2 Jahre VDI 6022
Raumlufttechnische Anlagen ohne Befeuchtung Hygieneinspektion alle 3 Jahre VDI 6022
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wiederkehrende Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung DGUV Vorschrift 3
Trinkwasser-Großanlagen (vermietet/gewerblich) Untersuchung auf Legionellen in der Regel alle 3 Jahre Trinkwasserverordnung
Kälte- und Klimaanlagen mit F-Gasen Dichtheitsprüfung nach CO₂-Äquivalent der Füllmenge F-Gase-Verordnung

Terminliste statt Zufall

IBS Betrieb führt für betreute Objekte eine Terminliste, erinnert rechtzeitig und koordiniert die Prüfungen mit den zuständigen Fachbetrieben – die Wartung von Klima-, Lüftungs- und Kälteanlagen übernimmt die Gruppe selbst. Details dazu unter /klimatechnik-muenchen und /lueftungsbau-muenchen.

Gartenpflege und Außenanlagen im Münchner Jahreslauf

Zur Objektbetreuung gehören Rasen- und Heckenpflege, Unkrautentfernung auf befestigten Flächen, Laubbeseitigung im Herbst, Spielplatzpflege und die Kontrolle der Verkehrssicherheit auf Zuwegungen und Parkplätzen. Ein Termin, der in der Planung regelmäßig übersehen wird: Nach § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Größere Rückschnitte gehören also ins Winterhalbjahr und sollten im Objektkalender entsprechend vorgemerkt sein. Im Sommer liegt der Rasenschnitt in der Vegetationsperiode je nach Wüchsigkeit und Anspruch üblicherweise im Rhythmus von zwei bis drei Wochen.

Quelle: Primärquelle: § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen)

Kleinreparaturen und Störungsannahme

Leuchtmittel und Vorschaltgeräte tauschen, Türschließer nachstellen, Silikonfugen erneuern, verstopfte Abläufe freimachen, Schilder und Beschläge befestigen, Handwerkern Zutritt gewähren und die ausgeführte Leistung abnehmen: Diese kleinen Aufgaben verursachen selten hohe Kosten, aber viel Aufwand, wenn sie einzeln beauftragt werden müssen. Im Hausmeistervertrag laufen sie über die reguläre Objektbegehung. Für Kunden mit Wartungsvertrag in der Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik besteht darüber hinaus eine Störungsannahme für diese Anlagen; Erreichbarkeit und Reaktionszeit regelt der jeweilige Wartungsvertrag.

Hausmeisterservice München: Kosten, Umlagefähigkeit und Ablauf

Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter ist die Abrechnungsfähigkeit oft wichtiger als der Stundensatz. Maßgeblich ist die Betriebskostenverordnung: Sie zählt in § 2 abschließend auf, welche Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Die Arbeit eines Hausmeisterdienstes verteilt sich dabei auf mehrere Nummern dieses Katalogs – nicht alles fällt unter „Hauswart“.

  • Umlagefähig ist nur die laufende Hauswarttätigkeit.
  • Reinigung, Gartenpflege, Müll- und Straßenreinigung laufen über eigene Nummern des Katalogs.
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung sind ausgenommen.
  • Die Aufschlüsselung muss nachrechenbar sein – ein Pauschalabzug genügt nicht.
Leistungen des Hausmeisterservice und ihre Zuordnung im Betriebskostenkatalog nach § 2 BetrKV
Leistung Nummer in § 2 BetrKV Umlagefähig?
Laufende Hauswarttätigkeit (Kontrollgänge, Betreuung, Bedienung) Nr. 14 Hauswart ja
Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile (Treppenhaus, Keller, Flure, Aufzugskorb) Nr. 9 Gebäudereinigung ja
Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Spielplatzpflege Nr. 10 Gartenpflege ja
Straßenreinigung und Müllbeseitigung (einschl. Tonnendienst) Nr. 8 ja
Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen Nr. 11 ja
Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs Nr. 7 ja
Instandhaltung und Instandsetzung ausdrücklich ausgenommen in Nr. 14 nein
Erneuerung und Schönheitsreparaturen ausdrücklich ausgenommen in Nr. 14 nein
Hausverwaltung / Verwaltungstätigkeit ausdrücklich ausgenommen in Nr. 14 nein

Quelle: Primärquelle: § 2 Betriebskostenverordnung (Aufstellung der Betriebskosten)

Was der Wortlaut von § 2 Nummer 14 BetrKV genau ausnimmt

Umlagefähig ist nach dem Verordnungstext die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt – „soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft“. Das sind fünf ausgenommene Tätigkeitsarten, nicht drei; Erneuerung und Schönheitsreparaturen werden in der Praxis am häufigsten übersehen. Ein pauschaler Abzug genügt dabei nicht: Die Kosten sind so nachvollziehbar aufzuschlüsseln, dass sich die nicht umlagefähigen Anteile nachrechnen lassen, und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Vermieter. In der Fachliteratur werden für den nicht umlagefähigen Verwaltungsanteil häufig Größenordnungen von 20 bis 30 Prozent genannt – belastbar ist aber nur eine Aufschlüsselung, die zum tatsächlichen Leistungsbild des Objekts passt. IBS Betrieb strukturiert Angebote und Rechnungen deshalb nach Leistungsblöcken, sodass umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen getrennt ausgewiesen sind.

Hausmeisterservice und Gebäudereinigung aus einer Hand

In den meisten betreuten Objekten fallen beide Leistungen an. Die Treppenhausreinigung liegt bei IBS Betrieb bei einem Preisband von 90–160 € netto pro Aufgang und Monat bei wöchentlicher Reinigung; die vollständigen Preisbänder für Büro-, Kanzlei-, Praxis-, Glas-, Bauend- und Grundreinigung stehen im Preisindex unter /reinigungspreise-muenchen. Wer Reinigung und Objektbetreuung zusammen vergibt, spart vor allem Schnittstellen: ein Team, das ohnehin regelmäßig im Haus ist, meldet Schäden früher, und Zuständigkeitsfragen zwischen Reinigungsfirma und Hausmeisterfirma entfallen. Für die reinen Reinigungsleistungen finden Sie die Details unter /gebaeudereinigung-muenchen und /treppenhausreinigung-muenchen, für das übergeordnete Leistungsbild unter /facility-management-muenchen.

Ablauf und Einsatzgebiet

1. Kostenlose Vor-Ort-Begehung: Objektgröße, Außenflächen, Technik und gewünschter Turnus werden aufgenommen. 2. Festpreisangebot binnen 48 Stunden, nach Leistungsblöcken gegliedert und nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen getrennt. 3. Fester Ansprechpartner und festes Personal für das Objekt – kein wechselndes Subunternehmer-Personal. 4. Dokumentation der Einsätze, Reklamationsbeseitigung binnen 24 Stunden. Betreut werden München und der Landkreis München sowie die Landkreise Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg – eine Übersicht der Standorte finden Sie unter /standorte.

Einsatzbereiche

Drei typische Objektarten, für die IBS Betrieb als Hausmeisterservice in München tätig ist.

Einsatzbereiche

Bürogebäude in München – typisches Objekt für Hausmeisterservice und Objektbetreuung Gepflegter Bodenbelag im Treppenhaus eines betreuten Wohn- und Geschäftshauses Lüftungstechnik in einem Gastronomieobjekt – Störungsannahme über den Wartungsvertrag

Typisch: Gewerbeobjekt

Bürogebäude mit Außenanlage und Tiefgarage

Wöchentliche Begehung, Müll- und Tonnendienst, Winterdienst auf Zufahrt und Gehbahn, Kontrollgang in der Tiefgarage, Kleinreparaturen und Koordination der Prüftermine für Technik und Brandschutz. Der Service ist auf die Nutzungszeiten der Immobilie abgestimmt, damit Arbeiten außerhalb des Publikumsverkehrs liegen.

Typisch: Hausverwaltung & WEG

Wohn- und Geschäftshaus mit mehreren Aufgängen

Treppenhausreinigung und Hausmeisterleistungen im selben Vertrag, nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Leistungsblöcken getrennt ausgewiesen – die Grundlage für eine prüffeste Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern und Eigentümern.

Typisch: Laden & Gastronomie

Ladengeschäft oder Gastronomieobjekt

Winterdienst vor Publikumsverkehr, Reinigung des Außenbereichs, Störungsannahme für Kälte- und Lüftungstechnik über den Wartungsvertrag.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausmeisterservice in München?

IBS Betrieb nennt für Hausmeisterleistungen bewusst keinen pauschalen Quadratmeterpreis, weil der Aufwand stark von Außenflächen, Technik und gewünschtem Turnus abhängt. Sie erhalten binnen 48 Stunden nach der kostenlosen Vor-Ort-Begehung ein Festpreisangebot, das nach Leistungsblöcken gegliedert ist. Für die Reinigungsleistungen gelten die veröffentlichten Preisbänder, zum Beispiel 90–160 € netto pro Aufgang und Monat für die wöchentliche Treppenhausreinigung.

Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?

Nach § 2 Nummer 14 Betriebskostenverordnung sind die Kosten für den Hauswart grundsätzlich umlagefähig, aber nur für die laufende Hauswarttätigkeit. Der Verordnungstext nimmt fünf Tätigkeitsarten ausdrücklich aus: Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung. Diese Anteile müssen nachvollziehbar herausgerechnet werden – ein pauschaler Abzug genügt nicht, und die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Vermieter.

Unter welche Nummer der BetrKV fällt die Gartenpflege?

Unter § 2 Nummer 10. Umfasst sind die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Pflege von Spielplätzen. Die Erneuerung von Pflanzen ist damit ausdrücklich umlagefähig – das wird in der Praxis oft anders angenommen.

Ab wann muss in München geräumt und gestreut werden?

Nach der Münchner Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung müssen die Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Bis 20 Uhr ist die Sicherung so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Streusalz und andere ätzende Stoffe sind dabei verboten; zu streuen ist mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen. Verpflichtet sind grundsätzlich die Eigentümer der angrenzenden oder über die Straße erschlossenen Grundstücke; die Pflicht kann vertraglich übertragen werden, die Auswahl- und Überwachungsverantwortung bleibt jedoch beim Eigentümer.

Wann dürfen Hecken auf dem Objektgelände zurückgeschnitten werden?

Nach § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben zulässig. Größere Rückschnitte gehören daher ins Winterhalbjahr.

Was ist der Unterschied zwischen Hausmeisterservice und Facility Management?

Der Hausmeisterservice ist der operative, objektnahe Teil: Kontrollgänge, Winterdienst, Gartenpflege, Kleinreparaturen, Müll- und Tonnendienst. Facility Management ist der übergeordnete Rahmen und umfasst zusätzlich die technische Betriebsführung, das Vertrags- und Gewährleistungsmanagement sowie die Steuerung mehrerer Dienstleister. Kleine und mittlere Objekte kommen meist mit einem Hausmeistervertrag aus; ab mehreren Objekten oder komplexer Technik lohnt der FM-Ansatz.

Übernimmt IBS Betrieb auch die Reinigung im selben Vertrag?

Ja. Hausmeisterservice und Gebäudereinigung lassen sich in einem Vertrag bündeln – von der Treppenhausreinigung über die Unterhaltsreinigung bis zur Glasreinigung. Das reduziert Schnittstellen und Zuständigkeitsfragen, weil dasselbe feste Team im Objekt ist.

In welchem Gebiet ist IBS Betrieb als Hausmeisterservice tätig?

In München und im Landkreis München sowie in den Landkreisen Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck, Erding, Freising und Ebersberg.